Der Antrag auf internationalen
Zwingerschutz muss beim zuständigen Rassehundezuchtverein
eingereicht werden. Der Verein wird den Antrag an den VDH weiterleiten.
Es sollten ca.
3 - 4 Namensvorschläge eingereicht werden.
Der
Antrag wird an die Fédération
Cynologique Internationale (FCI) weitergeleitet. Die Bearbeitung
des Antrags dauert erfahrungsgemäß acht Wochen.
Man kann versuchen, den
bereits national geschützten Namen international schützen zu
lassen. Wenn der nationale Name bereits durch die FCI für
einen anderen Zwinger vergeben sein sollte und dennoch ein international
geschützter gewünscht wird, müssen neue Namensvorschläge
eingereicht werden.
Eine
Reservierung eines Zwingernamens kann nicht vorgenommen werden.
Die Unterlagen schicken Sie bitte an:
Verband für das Deutsche Hundewesen
z.H. Frau Karneil
Westfalendamm 174
44141 Dortmund
Die Gebühren für die Beantragung der internationalen Zwingerschutz
erfragen Sie bitte bei Ihrem Rassehundezuchtverein.
Bei Rassen, für die es noch keinen betreuenden Rassehundezuchtverein gibt, wenden Sie sich bitte direkt an den VDH.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Karneil
Tel: 02 31/5 65 00-29
E-Mail: karneil@vdh.de