Für den Hundehalter sind viele Rechtsgebiete von Bedeutung. Dazu zählen Regelungen aus:
So kann beispielsweise ein Hundehalter gem. § 223 ff. StGB wegen Körperverletzung bestraft werden, falls sein Hund einen Mensch beißt und verletzt. Darüber hinaus ist der Halter für die durch seinen Hund verursachten Schäden haftbar und schadensersatzpflichtig (§ 833 sowie §§ 843, 844, 847 BGB).
Die unterschiedlichen Hundeverordnungen der Länder sehen zum Teil Haltungsbeschränkungen und Leinen- sowie Maulkorbzwang vor. Diese Verordnungen unterliegen jedoch einem ständigen Wandel, eine einheitliche Bundesverordnung ist derzeit nicht vorhanden. Der Ausbilder wird die für die Teilnehmer geltenden Bestimmungen bereithalten und vorstellen.