Internationaler Zwingerschutz
Internationaler Zwingerschutz
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag auf internationalen Zwingerschutz muss beim zuständigen Rassehundezuchtverein eingereicht werden. Der Verein wird den Antrag an den VDH weiterleiten.
Wieviele Namensvorschläge müssen eingereicht werden?
Es sollten ca. 3 - 4 Namensvorschläge eingereicht werden.
Wie lange dauert die Beantragung?
Der Antrag wird an die Fédération Cynologique Internationale (FCI) weitergeleitet. Die Bearbeitung des Antrags dauert erfahrungsgemäß acht Wochen.
Kann man einen bereits national durch einen Zuchtverein geschützten Namen behalten?
Man kann versuchen, den bereits national geschützten Namen international schützen zu lassen. Wenn der nationale Name bereits durch die FCI für einen anderen Zwinger vergeben sein sollte und dennoch ein international geschützter gewünscht wird, müssen neue Namensvorschläge eingereicht werden.
Kann der Zwingername vorab reserviert werden?
Eine Reservierung eines Zwingernamens kann nicht vorgenommen werden.
Wo muss ich die Unterlagen einreichen?
Die Unterlagen schicken Sie bitte an:
VDH Service GmbH
z.H. Frau Annika Karneil
Westfalendamm 174
44141 Dortmund
Wie hoch ist die Gebühr?
Die Gebühren für die Beantragung der internationalen Zwingerschutz erfragen Sie bitte bei Ihrem Rassehundezuchtverein.
Bei Rassen, für die es noch keinen betreuenden Rassehundezuchtverein gibt, wenden Sie sich bitte direkt an den VDH.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Annika Karneil
Tel: 02 31/5 65 00-29
E-Mail: karneil[at]vdh[.]de
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