Haltung

Damit das Zusammenleben von Mensch und Hund problemlos verläuft, sind bei der Haltung einige Dinge zu beachten: zunächst die Bedürfnisse des Hundes, aber auch Gesetze, Regeln, Mietverträge, Steuern und Versicherungen.

Gesetze & Verordnungen

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Hundebesitzer tragen die volle Verantwortung für ihren Hund. So kann beispielsweise ein Hundehalter wegen Körperverletzung bestraft werden, falls sein Hund einen Menschen verletzt (gemäß § 223 ff. StGB). Auch für andere Schäden, die der Hund verursacht hat, ist der Halter haftbar und schadensersatzpflichtig (§ 833 sowie §§ 843, 844, 847 BGB).

Hundesteuer, Leinenzwang oder Maulkorb - eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Verordnungen berühren den Alltag von Mensch und Hund. Dabei unterscheiden sich die Hundeverordnungen der Länder und Kommunen oft voneinander und ändern sich auch von Zeit zu Zeit. Daher ist es wichtig, die jeweils regional und aktuell gültigen Bestimmungen zu kennen.

Für Hundehalter können die folgenden Rechtsgrundlagen relevant sein:

  • dem Strafrecht,
  • dem Ordnungswidrigkeitenrecht
  • dem Tierschutzrecht
  • dem Zivilrecht
  • dem Umweltrecht
  • dem Vollstreckungsrecht
  • den Gesetzen und Verordnungen des Bundes
  • den Hundeverordnungen der Bundesländer
  • örtlichen Regelungen der Städte und Gemeinden.

Haltung des Hundes

Unterbringung: Der Lebensraum des Hundes muss an die Bedürfnisse (Bewegungs- und Beschäftigungsdrang) und die rassetypischen Eigenschaften (Größe, Haarkleid, etc.) angepasst sein.

Auslauf: Mindestens zweimal täglich benötigt der Hund für insgesamt zwei Stunden Auslauf, unabhängig davon, ob er im Haus oder im Zwinger gehalten wird.

Gesellschaft: Ein Einzelhund sollte nicht länger als fünf Stunden allein gelassen werden. Einzelhunde sollten nur dann auf unbewohnten Grundstücken gehalten werden, wenn die tägliche Anwesenheit des Halters/ Betreuers über mindestens acht Stunden gesichert ist.

Junghunde: Welpen in den ersten fünf Monaten brauchen Ruhezeiten und den intensiven, unmittelbaren Kontakt zum Menschen, wann immer sie möchten. Junghunde bis zum 8. Lebensmonat sollten nicht ausschließlich im Zwinger gehalten werden. Auf eine Anbindehaltung muss generell verzichtet werden.

Erziehung: Konsequente, hundeverständliche Erziehung und Sozialisierung gehören zur artgerechten Haltung. Die Vorbereitungskurse zum VDH-Hundeführerschein helfen Ihnen dabei.

Pflege: Die regelmäßige Körperpflege des Hundes (Bürsten) dient nicht nur der Hygiene, sondern festigt auch die soziale Bindung zwischen Mensch und Hund.

Nahrung: Erwachsene Hunde benötigen stets frisches Wasser und eine bis zwei Mahlzeiten pro Tag mit ausgewogenem Futter. Ein heranwachsender Welpe muss mehrmals täglich mit kleinen Portionen gefüttert werden.

Hund in der Wohnung

Nicht in jeder Wohnung ist Hundehaltung erlaubt. Wer sich einen Hund anschaffen möchte, muss daher unbedingt vorab prüfen, ob der bestehende Mietvertrag eine Hundehaltung zulässt. Wer bereits mit einem Hund lebt, muss spätestens beim nächsten Umzug darauf achten. Achtung: das Thema ist nicht nur für Mieter und Mieterinnen wichtig. Auch dem Eigentümer einer Wohnung kann die Hundehaltung untersagt sein.

Der Hund in der Mietwohnung

Vermieter verbieten häufig die Hundehaltung, da sie eventuelle Lärm- und Schmutzbelästigungen ausschließen möchten. Mangels gesetzlicher Vorschriften bleibt es den Mietparteien überlassen, sich beim Thema Hundehaltung zu einigen. In der Regel setzt sich dabei der Vermieter mit seinen Vorstellungen durch. Deshalb muss dieser Punkt bereits vor Anmietung einer Wohnung  geklärt werden. Dabei sollte die Erlaubnis des Vermieters schriftlich fixiert werden.

Bei bereits bestehenden Mietverträgen ist der "Ausschluss jeglicher Tierhaltung" zwar unwirksam, nicht aber das explizite Verbot, Hunde zu halten.  Im günstigsten Fall ist im Mietvertrag ausdrücklich das Recht formuliert, Hunde zu halten. Allerdings heißt das nicht, dass in der Wohnung auch Hunde gezüchtet werden dürfen! Erlaubt der Mietvertrag generell die „Haustierhaltung“, dürfen auch Hunde gehalten werden, da Hunde zu den sogenannten „üblichen“ Haustieren zählen.

Ist im Mietvertrag nichts geregelt, also die Hundehaltung auch nicht verboten, heißt dies nicht automatisch, dass die Hundehaltung erlaubt ist. Teilweise wird in der Rechtsprechung in diesem Fall die Ansicht vertreten, dass die Haltung von Hunden zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört und daher zulässig ist. Eine andere Auffassung schließt dieses zumindest für städtische Wohngebiete aus.

In jedem Fall ist es daher ratsam, vor Anschaffung eines Hundes eine Klärung mit dem Vermieter herbeizuführen, um nachher nicht eine unliebsame Überraschung zu erleben. Einigt man sich mit dem Vermieter, sollte dies unbedingt schriftlich fixiert werden.

Es gibt auch Vertragskonstellationen, die einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt vorsehen, d.h. der Vermieter kann sich vorbehalten, über die etwaige Erlaubnis einzelfallbezogen zu entscheiden. Er kann die Hundehaltung in einem solchen Fall nur verweigern, wenn sachliche Gründe vorliegen. So könnte etwa die beabsichtigte Haltung eines großen Hundes in einem Einzimmer-Appartement ebenso ein solcher Grund sein, wie etwa der Umstand, dass ein anderer Mieter an einer Hundehaarallergie leidet. Auch hier gilt der dringende Rat, sich eine etwaige Erlaubnis schriftlich geben zu lassen!

Die Folgen einer nicht genehmigten und damit vertragswidrigen Hundehaltung können schwerwiegend sein und in der letzten Konsequenz die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen. Der Mieter kann sogar schadensersatzpflichtig sein, und zwar dann, wenn andere Mietparteien wegen der unerlaubten Hundehaltungen die Miete kürzen. Dies kann dazu führen, dass dem Vermieter die Mietausfälle zu ersetzen sind.

Der Hund in der Eigentumswohnung

Auch dem Wohnungseigentümer kann die Hundehaltung untersagt sein, etwa dann, wenn eine entsprechende Vereinbarung (eine durch alle Eigentümer getroffene Gebrauchsregelung) der Gemeinschaft besteht. Die Rechtssprechung sieht es sogar als möglich an, dass Eigentümergemeinschaften durch Mehrheitsbeschluss Hundehaltungsverbote bestimmen. Auch hier gilt wieder der Rat, sich frühzeitig über die Rechtsverhältnisse zu informieren.

Der Hund in der vermieteten Eigentumswohnung

Für den Vermieter von Wohnungseigentum können sich Probleme ergeben, wenn das Gemeinschaftsrecht im Widerspruch zu den Vereinbarungen mit dem Mieter steht. Deshalb muss er mit seinen Mietern die Mietverträge so vereinbaren, dass sie nicht mit dem Gemeinschaftrecht in Konflikt kommen.

Quelle: Jörg Bartscherer, Assessor

Mit dem Hund unterwegs

Rücksicht gegenüber Passanten

Wenn dem Hundehalter und seinem Hund Personen entgegenkommen, ist besondere Rücksicht und Vorsicht notwendig. Der Hund ist ruhig an die Leine zu nehmen und weiterzuführen. Weglaufende Menschen (z.B. Jogger) oder Tiere sprechen das Jagdverhalten des Tieres an und können zu Ungehorsam führen.

Begegnung mit anderen Hunden

Begegnen dem Hundehalter andere Personen mit angeleintem Hund ist der eigene Hund ebenfalls anzuleinen. Der eigene Hund wird mit angemessenem Abstand an dem entgegenkommenden Tier vorbeigeführt.

Mit dem Fahrrad unterwegs

Das Fahrradtraining beginnt man frühestens mit dem ausgewachsenen Hund, da sein Knochengerüst erst dann der anspruchsvollen Belastung gewachsen ist. Der Hund muss aus Sicherheitsgründen angeleint rechts neben dem Rad laufen, vom Verkehr abgewandt.

Der Hund im Auto

Dem Hund sollte ein fester Platz im Auto zugewiesen werden. Dies ist im besten Fall der Laderaum eines Kombis, der durch ein Gitter oder Netz abgeteilt wird. Ebenfalls geeignet ist der Fußraum hinter dem Fahrer- oder Beifahrersitz, da der Hund hier bei einer Vollbremsung keine Gefahr für die Insassen wird. Bei einem Auffahrunfall kann ein ungesicherter Hund, der sich frei im Auto bewegt, in schnell zu einem gefährlichen Geschoss werden.

Der sicherste Aufenthaltsort für den Hund während der Autofahrt ist eine befestigte Transportbox. Für den Transport auf dem Rücksitz gibt es spezielle Sicherheitsgurte für den Hund, so dass sich dieser nicht ungesichert im Auto bewegen kann. Beim Verlassen des Autos darf der Hund aus Sicherheitsgründen nicht selbständig aus dem Fahrzeug springen, sondern muss so lange sitzen bleiben, bis ihm das Aussteigen erlaubt wird.

Versicherungen und Steuern

Haftpflicht

Bestimmte Hunderassen müssen auf Grund gesetzlicher Vorgaben eine Haftpflichtversicherung abschließen. Allerdings ist eine solche Versicherung auch für alle anderen Hundehalter sehr empfehlenswert.

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Hundesteuer

Die Erhebung der Hundesteuer liegt im Ermessen der einzelnen Kommunen und Gemeinden. Die Höhe der Besteuerung ist daher von Kommune zu Kommune unterschiedlich und richtet sich nach den in der jeweiligen Gemeindesatzung aufgestellten Kriterien. Dazu zählen:

  • Unterschiedliche Besteuerung einzelner Rassen
  • Mögliche Steuererleichterungen für ausgebildete Hunde: z. B. Blindenhunde, Therapiehunde, Rettungshunde etc. oder Hunde nach Ablegen bestimmter Prüfungen.
  • Zahl der gehaltenen Hunde

Anfragen bzgl. der Hundesteuer sind an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu richten

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