Vergabebedingungen Deutscher Jugend-Champion (VDH)

Aufgrund der Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden Wegfall vieler Internationaler und Nationaler Ausstellung wurden in 2020 die Vergabebedingungen für den Deutschen Jugend-Champion (VDH) vorübergehend vereinfacht. Da in diesem Jahr wieder zahlreiche Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen stattfinden werden, hat der VDH-Vorstand beschlossen, ab sofort wieder zu der in der Durchführungsbestimmung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“ festgelegten Regelung zurückzukehren:

„Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.“

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