Update - Empfehlungen für das Zucht-, Sport- und Ausstellungsgeschehen im VDH unter der Maßgabe der behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronainfektionen

Durch die behördlichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sind auch die VDH-Mitgliedsvereine in ihren Tätigkeiten weiterhin stark eingeschränkt. Die Durchführung von Veranstaltungen (Ausstellungen, Prüfungen, Zuchtzulassungen, Qualifikationen, Meisterschaften, Turnieren etc.) ist ab 2. November vorerst untersagt. Es ist derzeit nicht absehbar, wann und in welcher Form ein Veranstaltungsbetrieb wieder aufgenommen werden darf. 
 
Für uns alle stellt die gegenwärtige Situation eine große Herausforderung dar und erfordert unkonventionelle Lösungen. Unsere Mitgliedsvereine versuchen, die wichtigsten Bereiche, dazu zählt vor allem das Zuchtgeschehen, aufrecht zu erhalten.
 
Der VDH hat nachfolgende Empfehlungen für das weitere Vorgehen zusammengestellt. Da die Struktur unserer Vereine sehr unterschiedlich ist, sind diese Empfehlungen vereins- und rassespezifisch anzupassen.
 

Die Empfehlungen des VDH haben bis auf weiteres Bestand. Aufgrund der aktuellen Dynamik wird die Situation vom VDH-Vorstand täglich bewertet und die Empfehlungen ggf. angepasst. Grundsätzlich ist darauf zu achten:

  • Behördliche Vorgaben haben Vorrang und sind zu beachten.
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  • Die derzeit erforderlichen hygienischen Vorsichtsmaßnahmen sind einzuhalten und unnötige Kontakte zu vermeiden.
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  • Alle zwingend notwendigen Maßnahmen sollten möglichst im Freien stattfinden und sind nur zulässig, sofern diese ohne Gefährdung für den Vorführer und Zuchtrichter möglich sind.
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  • Alle notwendigen Maßnahmen (Zuchtzulassungen, Wurfabnahmen etc.) sollten möglichst zeitlich verschoben werden, bis sich die Situation wieder normalisiert.


Zuchtzulassungen
Die Durchführung von Zuchtzulassungsveranstaltungen im gewohnten Umfang ist derzeit nicht möglich. Auch können die ggf. notwendigen Formwertbeurteilungen bei Ausstellungen bzw. Phänotyp-Beurteilungen aufgrund der Veranstaltungssperren nicht erbracht werden. 
Die Zuchtzulassung ist ein zentrales Qualitätsmerkmal des VDH. Durch die Zuchtkontrolle sorgen die VDH-Zuchtvereine für hohe Standards, auf die sich die Welpenkäufer verlassen. Wir können trotz der gegenwärtigen Lage auf dieses zentrale und tierschutzrelevante Element unserer Zuchtordnung nicht verzichten. 
 
Der VDH empfiehlt:

     
  • Sind für die Zuchtzulassungen Ausstellungsergebnisse als Bedingung vorgesehen, kann auf diese verzichtet werden, wenn ein Zuchtrichter bei einer Zuchtzulassung den Hund gründlich inspiziert und der Verein einen entsprechenden Beschluss fasst.
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  • Zuchtzulassungen sollten im Rahmen des Möglichen weiter durchgeführt werden. Hier könnten z.B. Einzelveranstaltungen bei Zuchtrichtern angeboten werden. Die für die Verhaltensüberprüfung erforderlichen Gruppenübungen müssen wegfallen.
    Wenn die Vereine in ihren Ordnungen gesonderte Verhaltensüberprüfungen vorsehen, sollten diese schnellstmöglich nachgeholt werden und die Zuchtzulassung zunächst ohne Verhaltensüberprüfung erfolgen. 
    Sollten Vereine befristete Zuchtzulassungen ausgesprochen haben, sollten diese bis zum 31.
    Mai 2020 verlängert werden.
    Sollten Vereine die Einzelprüfungen derzeit nicht anbieten können, kann die Zuchtzulassung erst nach Wegfall der behördlichen Auflagen erfolgen.


Der VDH prüft für die von ihm direkt betreuten Rassen die Ausrichtung einer gesonderten Zuchtzulassungsprüfung, ohne dass diese wie bisher an eine Internationale Ausstellung angegliedert ist. Sobald absehbar ist, dass entsprechende Veranstaltungen von behördlicher Seite nicht mehr untersagt werden, erhalten die betroffenen Hundehalter Informationen über das weitere Prozedere. 
 
 
Züchterausbildung
Da es erneut nicht möglich sein wird, für die Züchterausbildung notwendige Seminare, etwa den VDH-Basiskurs, als Präsentveranstaltungen durchzuführen, bereitet der VDH wieder Online-Angebote vor. 
 
Der VDH empfiehlt:

     
  • Neuzüchtern, denen noch die Teilnahme am Züchterseminar fehlt und sofern dieses nicht digital angeboten werden kann, sollten diese Qualifikation innerhalb eines festgesetzten Zeitraums nachreichen können.

 
Zwingerbesichtigungen
Die Zwingerbesichtigung ist ebenfalls ein zentrales Element der Zuchtkontrolle. Hier kommt insbesondere der Erstbesichtigung eine besondere Bedeutung zu. In einer Zuchtstätte, bei der keine Erstbesichtigung des Zwingers stattgefunden hat, darf kein Zuchtgeschehen stattfinden.  
 
Der VDH empfiehlt:

     
  • Zwingerbesichtigungen, sofern es sich nicht um Erstbesichtigungen handelt, sollten ausgesetzt und nachgeholt werden.
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  • Zwingererstbesichtigungen müssen durchgeführt werden. Sollten Vereine diese derzeit nicht anbieten können, kann die Erstbesichtigung erst nach Wegfall der behördlichen Auflagen erfolgen.

 

Wurfbesichtigungen und Wurfabnahme
Bei der Wurfbesichtigung und der Wurfabnahme bekommen die Vereine den notwendigen Einblick in das laufende Zuchtgeschehen und dokumentieren wichtige zuchtrelevante Daten. Diese Tätigkeit der Zuchtwarte ist ein wesentlicher Bestandteil der Zuchtkontrolle und sichert dem Welpenkäufer den hohen Qualitätsstandard der VDH-Zucht zu. 
 
Der VDH empfiehlt:

     
  • Wurfbesichtigungen, die üblicherweise vor den Wurfabnahmen stattfinden, sollten ausgesetzt werden.
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  • Wurfabnahmen (Endabnahmen) sollten möglichst verlegt werden. Sollte eine Verlegung nicht möglich sein und auch eine Wurfabnahme nicht durchführbar sein, sind vorübergehend tierärztliche Angaben zum Wurf als gleichwertig zu akzeptieren. Die Vereine können dafür über den Züchter den Tierärzten die entsprechenden Vorlagen für Wurfabnahmeprotokolle zur Verfügung stellen.


Qualifikationen Hundesport
Die bereits erfolgten Absagen der entsprechenden Qualifikationsläufe macht eine reguläre Qualifikation in diesem Jahr nicht mehr möglich.
Sofern die WM- bzw. DM-Qualifikationen nicht möglich sind treffen die VDH-Fachausschüsse entsprechende Regelungen für die einzelnen Sportarten (z.B. Qualifikationen über Bestenlisten etc.), die wir bekannt geben.
 
 
VDH-Jugendchampion
Durch die Absage zahlreicher Internationaler, Nationaler und Spezialausstellungen können derzeit keine VDH-Champion-Anwartschaften erlangt werden. Dies betrifft insbesondere die Hunde, denen eine Anwartschaft für den VDH-Jugendchampion fehlt und die in Kürze zu alt für den Start in der Jugendklasse sein werden.  
 
Der VDH hat entschieden:

     
  • Für die Erlangung des Titels „VDH-Jugendchampion“ ist bis auf weiteres keine Anwartschaft auf einer Internationalen oder Nationalen Ausstellung erforderlich. Die notwendigen Anwartschaften können auf Spezialausstellungen erlangt werden. 
  • Hunde, denen noch eine Anwartschaft für die Erlangung des VDH-Jugendchampions fehlt, können diese durch eine Champion-Anwartschaft in einer anderen Klasse ersetzen, sofern der Hund bei Wiederbeginn der Ausstellungen das Alter für die Jugendklasse überschritten hat. 
  • Diese Regelungen gelten für Anwartschaften, die ab dem 1.1.2020 erlangt wurden.

 

 Der VDH empfiehlt:

     
  • Die Vereine sollten diese Regelung analog für die Klub-Jugend-Champion-Titel anwenden.

 

Update Empfehlungen als Download

 

 

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