Umstrittene Rassemerkmale, Selektionsprogramme Kreuzungszucht

Umstrittene Rassemerkmale, Selektionsprogramme Kreuzungszucht

Eine Stellungsnahme von Peter Friedrich

Präsident des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH)

Die folgenden kurzen Klarstellungen sind als Nachtrag zu den Artikeln „Zehn Dilemmata brachycephaler Hunderassen“ und „Brachycephale Hunderassen, ein Update im Juni 2020“ gedacht. Überdies legen sie die Rechtsauffassung des Autors bezüglich ausgewählter Vorschriften der Fédération Cynologique Internationale (FCI) dar.

Gemäß den für ihre Mitglieder verbindlichen Regularien der FCI können sowohl Rassestandards als auch fundamentale phänotypische Eigenschaften von Hunderassen nur geändert werden, wenn der Kennelklub des Ursprungslandes der Rasse und die FCI dem zustimmen. Würde ein Kennelklub diese Gegebenheiten ignorieren, so würden ihm Sanktionsmaßnahmen drohen. Wie gezeigt werden wird, heißt das keineswegs, dass die entsprechenden Populationen bleiben müssen wie sie sind, aber es gilt bei deren positiver Beeinflussung rechtliche Aspekte zu beachten.

Gegeben sei für die nachfolgenden Überlegungen der Fall, dass bei einer bestehende Hunderasse ernst zu nehmende Hinweise darauf vorliegen, dass bei ihr (1.) vermehrt gesundheitliche und die reproduktive Fitness betreffende Probleme auftreten (zum Beispiel Atemnot), dass (2.) eine genetische Prädisposition für diese Probleme existiert und dass (3.) komplexe morphologische Merkmale eine Rolle spielen, die als körperliche Risikodisposition verstanden werden können (zum Beispiel sehr kurze runde Köpfe). Was kann nun geschehen, und vor allem, was soll nun geschehen?

Ein potentieller Lösungsansatz besteht in einem auf einer gründlichen Evaluierungsphase aufbauenden, wissenschaftlich untermauerten Zuchtprogramm, das einen Fitnesstest und eine körperliche Untersuchung beinhaltet. Je fundierter der Fitnesstest und die körperliche Untersuchung sind, umso größer ist die Erfolgschance der Herangehensweise und umso größer ist auch die Wahrscheinlichkeit für eine positive Resonanz bei Hundeliebhabern und Experten. Ausschließlich solche Hunde der weiterhin geschlossenen Population, die den Fitnesstest bestehen und Mindestkriterien bei der körperlichen Untersuchung genügen, dürfen bei dieser Strategie zum Zuchteinsatz kommen. Einer der größten Vorteile dieses Lösungsansatzes ist es, dass den Freunden einer Rasse, die von einem guten Zustand der Population überzeugt sind, die Möglichkeit gegeben ist, die Richtigkeit ihrer Annahme zu beweisen. Lässt sich dieser Nachweis erbringen, so ist alles in Ordnung. Erweist sich die Annahme als nicht zutreffend und zeigen sich doch Probleme in erheblichem Umfang, so kann es unter Umständen gelingen, die Rasse durch das Selektionsprogramm zu sanieren, ohne wesentliche Typveränderungen vornehmen zu müssen. In einigen Fällen wird das aber bedauerlicherweise scheitern. Dann ist die Kernfrage, ob die für notwendig erachteten Veränderungen in der äußeren Erscheinung und in der inneren Anatomie noch konform zum offiziellen Rassestandard sind oder nicht.

Ich möchte zunächst auf die erstgenannte Fallkonstellation eingehen und erst im nächsten Abschnitt auf die zweite. Die Hunde einer Rasse sind in ihrem Phänotyp nur in Maßen einheitlich; es tritt eine beträchtliche Bandbreite auf. Und es fällt immer wieder auf, dass es bei ein und demselben Rassestandard erhebliche Interpretationsspielräume gibt und verschiedene Richter zu sehr unterschiedlichen Werturteilen kommen. Sehr oft ist es gar kein Widerspruch zum Rassestandard, wenn relativ leichte Hunde mit etwas längeren Fängen und einer deutlich weniger extremen Kopfform gezüchtet werden, auch wenn eine andere Standardinterpretation gerade en vogue ist. Die moderatere Standardinterpretation bewegt sich dann innerhalb des zulässigen Spektrums des anerkannten Erscheinungsbildes einer Rasse und verändert dieses Erscheinungsbild insofern nicht. Nach geltendem FCI-Recht ist so etwas zulässig und legitim. Wenn sich bestehende Probleme mit vernünftigen Standardinterpretationen und sorgfältig entwickelten Selektionsprogrammen beheben lassen, so halte ich das für die Methode der Wahl. In diesem Falle sollte auf Rassekreuzungen verzichtet werden. Es könnte aber auch sein, das dieser Weg nicht zum Erfolg führt. Dann müsste die Rasse aufgegeben werden oder zu ihrer Rettung Kreuzungszuchtprogramme etabliert werden. Ein ernstes Problem entsteht auch dann, wenn dringend gebotene Zuchtprogramme über lange Zeit nicht zur Anwendung gebracht werden, obwohl dies möglich wäre.

Angenommen eine Hunderasse hat schwerwiegende, weit verbreitete, genetisch deutlich beeinflusste Probleme, die sich mit wissenschaftlich unterstützten Selektionsmaßnahmen nicht angemessen beeinflussen lassen, dann ist Kreuzungszucht ein legitimes Vorgehen, diesen Problemen zu begegnen. Wird sie eingesetzt, so sollte dies in einem durchdachten Verfahren mit Weitblick geschehen. Die Kreuzungshunde der ersten Generationen sollten nicht den Rassennamen einer der beiden Ausgangsrassen tragen, sondern eine eigene Bezeichnung bekommen. Nur dann würden potentielle Käufer korrekt informiert. Die Tiere sollten nicht ins Zuchtbuch einer der beiden Ausgangsrassen eingetragen werden, sondern in einem gesonderten Schriftstück oder einem gesonderten Anhang detailliert erfasst werden. Für eine gewisse Anzahl von Generationen sollte mit den Kreuzungshunden getrennt von der Population der reinrassigen Hunde gezüchtet werden, um deren genetische Eigenschaften beurteilen zu können. In dieser Phase können in die Kreuzungspopulation reinrassige Hunde eingebracht werden, umgekehrt aber nicht. Erst nach einer gewissen Anzahl von Generationen mit positivem Verlauf ist dann eine Entscheidung darüber zu treffen, ob nun ein Einbringen in die ursprüngliche Rassepopulation sinnvoll ist, ob auf der Kreuzungspopulation basierend eine neue Rasse geschaffen werden sollte oder ob die Kreuzungszucht als gescheitert betrachtet werden muss. Die Verfahren zur Zuchtkontrolle und die Erhebung der Daten muss in Kreuzungszuchtprogrammen mindestens genauso gründlich wie bei den anerkannten Rassen geschehen. Die Abstammungsnachweise der Kreuzungshunde dürften das FCI-Logo nur dann tragen, wenn der Weltverband dies genehmigte. Das Einbringen der über Generationen gezüchteten und kontrollierten Kreuzungshunde in die Rassepopulation der FCI bedarf der Zustimmung der FCI und der des Kennelklubs des Ursprungslandes. Wird diese versagt, so bleibt die Möglichkeit, die Anerkennung einer neuen Rasse zu beantragen. Diese Möglichkeit halte ich für absolut legitim. Angenommen eine durch Kreuzungszucht entstandene, funktionierende Population unterscheidet sich so stark von einer Ausgangsrasse, dass das Ursprungsland der Ausgangsrasse dies nicht akzeptiert, dann kann nach geltendem Recht weder die FCI noch das Ursprungsland zu einer Anerkennung der Tiere unter der ursprünglichen Rassebezeichnung gezwungen werden. Die moderateren Tiere der neuen Population könnten im Falle einer Ablehnung der Zugehörigkeit zu einer bestehenden Rasse dann als neue Rasse definiert werden. Nationale Kennelklubs dürften sie dann (national) anerkennen und sich für ihre internationale Anerkennung durch die FCI aussprechen und einsetzen. Hätte ich persönlich auf internationaler Ebene zu entscheiden, so wäre zum Beispiel der Continental Bulldog von der FCI anerkannt, auch wenn er einer bestehenden Rasse ein wenig ähnelt. Nach der von mir vertretenen Rechtsauffassung stehen Kreuzungszuchtprogramme, wenn sie wie oben beschrieben durchgeführt werden, in Übereinstimmung mit allen Vorschriften der FCI und sind also auch in diesem Sinne legal. Ich würde sie allerdings nur praktizieren, wenn durchdachte Selektionsprogramme nicht zum Erfolg führen oder gar zu lange nicht etabliert werden,
obwohl es möglich wäre.

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