Tierschutz-Hundeverordnung - VDH gegen generelle Untersuchungspflicht

Eine Arbeitsgruppe der Bundesländer erarbeitet derzeit bundeseinheitliche Auslegungshilfen zur Durchführung des Ausstellungsverbots nach § 10 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV). Ein Entwurf sieht die verpflichtende Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung / tierärztliche Voruntersuchung für die Teilnahme an Ausstellungen und Sportveranstaltungen vor.

Die Einhaltung des § 10 TierSchHuV soll über die verpflichtende Vorlage einer tierärztlichen Gesundheitsbescheinigung für jedes ausgestellte Einzeltier erfolgen. Der VDH hat hierzu eine rechtliche Stellungnahme erstellen lassen. Danach steht die pauschale Anordnung von verpflichtenden Untersuchungen aller teilnehmenden Hunde im Widerspruch zum Regelungsgehalt des § 10 TierSchHuV. Das Veranstalten von Hundeausstellungen und Hundesportwettbewerben ist eine erlaubnisfreie Tätigkeit und wird durch das generelle Erfordernis einer Gesundheitsbescheinigung umgedeutet in einen Erlaubnisvorbehalt. Dies ist ebenso unzutreffend, wie der mit dieser Auslegung einhergehende Generalverdacht, dass alle ausgestellten Hunde Qualzuchtmerkmale aufweisen würden, von dem der Halter seinen Hund nur durch die Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung befreien kann.

Die Erfahrungen vergangener Veranstaltungen zeigen, dass nur eine sehr geringe Zahl der für eine Ausstellung angemeldeten Hunde Merkmale nach § 10 TierSchHuV aufweisen und dass die betroffenen Tiere einer sehr begrenzten Anzahl von Rassen entstammen. So wurden anlässlich der Dogs & Fun 2022 in Dortmund 870 Hunde tierärztlich vor Ort kontrolliert. Insgesamt mussten an den drei Ausstellungstagen 18 Hunde von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Mehrzahl dieser Hunde gehörte hierbei den im Vorfeld diskutierten Rassen an, was aus Sicht des VDH die Durchführung gezielter Kontrollen, die Krankheitsdispositionen berücksichtigen, unterstützt. Der häufigste Grund für ein Ausstellungsverbot waren erblich bedingte Fehlstellungen des Augenlids, die zu entzündlichen Veränderungen am Auge oder pathologischem Augenausfluss geführt hatten.

Auf dieser Grundlage alle ausgestellten Hunde einer (potentiell belastenden) tierärztlichen Untersuchung auszusetzen, ist unverhältnismäßig und tierschutzwidrig. Zudem stellt es eine erhebliche finanzielle Belastung für die Hundehalter (Sportler und Aussteller) dar

Eine Aussage dazu, ob eine Untersuchung zur Erstellung einer Gesundheitsbescheinigung regelmäßig wiederholt werden muss und – wenn ja – in welchem Intervall, wird in der Auslegungshilfe in der dem VDH vorliegenden Form bisher nicht gegeben.

Darüber hinaus ist insbesondere in Bezug auf Hundesportveranstaltungen die pauschale Forderung nach einer Gesundheitsbescheinigung für alle teilnehmenden Hunde kritisch zu sehen. Zunächst sind Hundesportveranstaltungen bereits von Ihrer Art her nicht auf subjektive optische Merkmale, sondern auf die Erbringung einer sportlichen Leistung ausgerichtet. Entsprechend ist für Teilnehmer an Hundesportwettbewerben bereits durch die Art der Veranstaltung das Vorliegen relevanter gesundheitlicher Einschränkungen vergleichsweise unwahrscheinlich. Darüber hinaus sind die Prüfungsrichter nach den Prüfungsordnungen des VDH angewiesen, nur gesunde Tiere zuzulassen. Hierzu wurde bereits 2015 unter tierärztlicher Anweisung ein Katalog von Krankheitsmerkmalen entwickelt, mittels dessen Prüfungsrichter Tiere mit Merkmalen von Krankheit von einer Veranstaltung ausschließen können. Vor diesem Hintergrund halten wir die verpflichtende Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung insbesondere für den Bereich Hundesport nicht für angemessen.

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