Rücktritt des VDH-Vizepräsidenten
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Professor Dr. Heinrich Meßler, auch Präsident des Vereins für Deutsche Schäferhunde (SV) und der Weltunion der Vereine für Deutsche Schäferhunde (WUSV) von seinem Amt als Vizepräsident des VDH zum 24.02.2020 zurückgetreten ist. Der VDH-Vorstand ist trotz dieses Rücktritts uneingeschränkt handlungs-und beschlussfähig.
Professor Meßler reagiert damit auf einen sich in den letzten Wochen für ihn ergebenen Interessenskonflikt, der ihn in seinen verschiedenen Vorstandsämtern in WUSV, SV und VDH betrifft.
Vielen von ihnen wird bekannt sein, dass es seit vielen Jahren Spannungen zwischen WUSV und FCI gibt. Die letzte bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen WUSV und FCI aus dem Jahr 2013 wurde im Jahr 2017, nach entsprechendem Votum der FCI-Generalversammlung in Leipzig, von der FCI gekündigt.
Eine der Hauptforderungen der FCI ist es bis heute, dass die in den Richterlisten der Mitglieder oder Vertragspartner der FCI geführten Richter nicht dazu berechtigt sind, bei von WUSV Mitgliedsvereinen organisierten Veranstaltungen, die keine Mitglieder des nationalen Mitglieds oder Vertragspartner der FCI sind, zu richten.
Die FCI hat diese Rechtsauffassung mit den Zirkularen 13/2018 und 24/2019 noch einmal bekräftigt.
Dies gilt insbesondere dann, wenn es darum geht, Titel und Bewertungen nach dem offiziellen Reglement der FCI zu vergeben, die dann u.a. auch als Zuchtzulassungskriterien herangezogen oder in Leistungsurkunden eingetragen werden.
Erst nach Wegfall des Kooperationsvertrages waren Vertreter der WUSV darum bemüht, einen neuen Vertrag mit der FCI abzuschließen. Hierbei hat sich der VDH intensiv als Vermittler eingebracht. Auch noch am Rande der Generalversammlung in Shanghai, Ende April 2019 gab es Gespräche zwischen Vertretern der WUSV, der FCI und des VDH.
Seitens der FCI wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die für mögliche Verhandlungen mit der WUSV zuständig sein sollte. Die ursprüngliche Frist der FCI, bis zu deren Ablauf ein regelkonformes Verhalten seitens der FCI-Mitglieder eingefordert wurde, wurde bis zum 31.12.2019 verlängert.
Die FCI hat in allen Gesprächen und in jeglicher Korrespondenz klargestellt, dass es keinen Verhandlungsspielraum mehr gibt, was den Richtereinsatz in WUSV Vereinen außerhalb der FCI betrifft.
Adressat möglicher Sanktionen der FCI wegen derartiger Verstöße kann im Falle Deutschlands nur der VDH als Mitglied der FCI sein, der für ein regelkonformes Verhalten seines Mitgliedsvereins SV verantwortlich ist.
Anfang Dezember 2019 wurde bei einem erneuten Treffen zwischen WUSV, SV und VDH ein gemeinsamer Kompromiss erarbeitet, auf dessen Basis dann (absprachegemäß) die Weisung des VDH an den SV vom 13.12.2019 erging, wonach der regelwidrige und von der FCI monierte Richtereinsatz nicht mehr erfolgen sollte.
Die WUSV hat dies dann auch, wie ebenfalls vereinbart, innerhalb ihrer Organisation kommuniziert.
Hätte der VDH nicht reagiert, hätten dem VDH konkret zu Beginn des Jahres 2020 Sanktionen durch die FCI gedroht. Die Versagung jeglichen Terminschutzes für alle unsere Internationalen Rassehundeausstellungen durch die FCI und eine FCI-weite Sperre aller deutschen Richter standen bereits zur Diskussion.
Der VDH war daher im Interesse aller seiner Mitgliedsvereine zum Handeln gezwungen und tat dies zunächst im erklärten Einvernehmen mit Vertretern von WUSV und SV.
Seit Januar 2020 droht uns der SV nun plötzlich rechtliche Schritte wegen der Weisung an, mittlerweile wurde auch ein einstweiliges Verfügungsverfahren von drei WUSV- Mitgliedsvereinen, die keinem FCI Landesverband zugehörig sind, gegen den VDH in die Wege geleitet.
Da hier sehr offensiv versucht wird, das Ganze auf eine kartellrechtliche Argumentation zu stützen, lassen wir uns durch die Düsseldorfer Kartellrechtlerin vertreten, die in der Vergangenheit schon die Einstellung des Verfahrens vor dem Bundeskartellamt für uns erwirkt hat.
Unsere Vorgehensweise haben wir mit der FCI abgestimmt, wir haben gegenseitige Unterstützung zugesagt, da konkret droht, dass auch noch die FCI Adressatin dieses Rechtsstreits wird.
Wir informieren Sie über die weitere Entwicklung.
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