Hundezucht, Hundesport und Hundeausstellungen unter dem Einfluss des Coronavirus

Hundezucht, Hundesport und Hundeausstellungen unter dem Einfluss des Coronavirus

Wie in jedem Jahr möchte ich sie zum Jahreswechsel über die brennendsten aktuellen Vorgänge im VDH informieren, für vernünftige Handlungsstrategien werben und vor Irrwegen warnen. Allerdings wird es ein Bericht der besonderen Art, denn diesmal spielen ja, wie wir alle zu spüren bekommen, widrige äußere Umstände eine ganz andere und viel schmerzlichere Rolle als sonst. Ohne dass wir es vorhersehen konnten, sind wir alle zu einer Art Notprogramm gezwungen. In jedem unserer Handlungsfelder muss dieses logischerweise unterschiedlich ausgestaltet werden. Auf einige sich dabei auftuende ungewohnte Handlungsspielräume unserer Vereine und auch auf unumstößliche, handlungslimitierende Gegebenheiten möchte ich in diesem für das Dezemberheft des UR (Unser Rassehund) bestimmten Text eingehen.

Einen Themenblock möchte ich jedoch für das Januarheft 2021 aufsparen und zwar den, der Rechtsangelegenheiten. Schon jetzt kann ich mit einiger Verärgerung sagen, dass dieser zweite Artikel unerfreulich sein wird und obendrein mindestens so umfassend wie der erste hier vorliegende. Und er wird nicht wie sonst hauptsächlich Überlegungen zu Änderungen der Satzung und verschiedener Ordnungen zum Gegenstand haben, sondern sich vorrangig mit uns aufgezwungenen Gerichtsverhandlungen beschäftigen, die am Ende niemandem nützen, sondern allen schaden werden.

Gesichtspunkte, die in der Veröffentlichung "Initiativen zur Wiederbelebung kynologischer Aktivitäten" (UR, Maiausgabe 2020) bereits besprochen worden sind, werden in den folgenden Ausführungen weitestgehend ausgespart.

 

1. EINSCHRÄNKUNGEN

Die uns auferlegten Einschränkungen haben zwei charakteristische Eigenschaften. Erstens, sie greifen erheblich und mit zahlreichen langfristigen Konsequenzen in unsere Handlungsfreiheit ein. Zweitens, ihre genauen Ausprägungen sind in kaum vorhersagbarer Weise instabil und ändern sich unter Umständen monatlich. Der VDH als Organisation sieht ein, dass die gegenwärtigen staatlichen Auflagen der nicht zu leugnenden Bedrohungslage gerecht werden. Es geht jetzt also schlichtweg darum, zu überlegen, was für uns an gewohnten Handlungsmustern noch möglich ist, welche Aktivitäten vorübergehend nicht durchgeführt werden können und was in vielleicht in ganz anderer Form als seit Jahren und Jahrzehnten praktiziert werden kann und muss. Hilfreich für eine solche Abwägung ist es, sich klarzumachen, dass wir es, vereinfachend gesprochen, mit vier Anforderungsniveaus zu tun haben, innerhalb derer wir in unterschiedlichem Maße kreativ bleiben können. Bei Beschränkungen ersten Grades sind sowohl Indoor- als auch Outdoor-Veranstaltungen mit entsprechenden Hygienekonzepten und relativ (aber nicht extrem) eingeschränkten Gruppengrößen gestattet. Ausschließlich mit Veranstaltungen und Treffen unter freiem Himmel mit noch etwas kleineren Personenzahlen haben wir es bei Beschränkungen zweiten Grades zu tun. Ist der schließlich dritte Grad erreicht, so dürfen sich nur noch kleinste Gruppen, bestehend aus zwei Parteien im Freien treffen. Ein voller Lockdown, also der Beschränkungsgrad vier lässt kaum noch kynologische Aktivitäten zu.

Alles in allem müssen wir wohl nicht selten vier Geboten folgen, die ich zusammenfassend als HOKO-Prinzip bezeichnen möchte: Wir brauchen wohl oder übel für eine hoffentlich sehr beschränkte Zeit

      • Hygienekonzepte,
      • Outdoor-Veranstaltungen,
      • Kleine Gruppen und
      • Online-Kommunikation

Die entscheidende Frage ist und bleibt egal unter welchen Umweltbedingungen: Was ist gut für unsere Hunde? Unter dem Einfluss des Coronavirus sind, wie ich gleich zeigen werde, in diesem Sinne andere Dinge gut als zu normalen Zeiten.

 

2. ZÜCHTERISCHE AKTIVITÄTEN

Wir eifern Idealen nach und orientieren uns an positiven Werten. Rassetyp, Gesundheit und Lebensqualität für Vierbeiner und Mensch, das sind sich aus unseren Idealen und positiven Werten ergebende, bleibende Ziele. Dafür züchten wir und danach streben wir auch in der Coronakrise. Aber alle drei Ziele sind zur Zeit bedroht. Beim Rassetyp werden wir noch die geringsten Abstriche haben, wenngleich in diesen Tagen nicht jeder Hündinnenbesitzer jeden von ihm favorisierten Deckrüden tatsächlich erreichen kann. Unter Umständen durchkreuzen Reiseverbote seine Zuchtpläne. Der unabdingbaren Forderung nach größtmöglicher Gesundheit ganzer Hundepopulationen können wir nur dann weiterhin nachkommen, wenn wir die Zucht auch unter schwierigen Bedingungen in Gang halten. Wir müssen auch nach außen hin vermitteln, dass wir während der Coronakrise genauso wenig aus finanziellen Gründen für Nachwuchs sorgen wie sonst auch, aber aus anderen, wichtigeren Beweggründen heraus möglichst genauso viel züchten wie zu jeder anderen Zeit. Nur so können wir nämlich unsere Populationen in ihrer vollen genetischen Diversität erhalten. Nur so bleiben sie voll und ganz zukunftsträchtig. Würden wir die Anzahl der Würfe arg zurückfahren, so erhöhten wir damit mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die Inzuchtbelastung in der Zukunft. Derjenige der seine zur Zucht zugelassene Hündin jetzt in schwierigen Zeiten decken lässt, handelt also nicht unbesonnen, voreilig oder egoistisch, sondern trägt proaktiv zum Erhalt der gesamten Rasse bei. Verlorene Gene können nie mehr zurückgebracht werden. In die nächsten Generationen transferierte "gute" Gene dienen der Gesundheit der jeweiligen Hunderasse und dem Wohlergehen der individuellen Hunde. Mit dem Begriff der Lebensqualität verbindet sich natürlich auch der Gedanke an die Haltungsbedingungen, in die ein Welpe nach dem Verlassen seiner Zuchtstätte gerät. Die momentan sehr hohe Nachfrage nicht nur nach jungen Hunden lässt Sorgen aufkommen, wie kontinuierlich und langfristig das Interesse am Schicksal der Lebewesen ist, für die sich die Kaufinteressenten in Zeiten sozialer Distanzierung so sehr begeistern. Ein wachsames Auge ist hier am Platze.

 

Stellen Sie sich vor, ein Züchter hat eine aussichtsreiche Hündin, die vom Alter her dringend zu ihrem ersten Wurf gelangen müsste, damit eine Erstmutterschaft überhaupt noch ohne Bedenken vertreten werden kann. Wir vom VDH wollen diese Hündin möglichst in der Zucht sehen; und wir wollen diesen Züchter möglichst vor einem Härtefall bewahren. Die Coronazeit baut hiergegen aber einige Hürden auf. Darauf reagierend, sollten wir gemeinsam überlegen, welche unserer Verfahrensweisen auch in der Krise unabgeändert beibehalten werden müssen und wo wir vorübergehende Anpassungen vornehmen können.

 

Ahnentafeln, auf denen das VDH-Logo aufgedruckt ist, haben einen hohen Stellenwert bei allen Liebhabern von Hunden mit rassespezifischen Eigenschaften und relativ vorhersagbaren Entwicklungspotentialen. Sie beinhalten Information, die für künftige Zuchtplanungen relevant ist und verweisen darauf, dass der auf ihnen verzeichnete Züchter mit einem hohen Qualitätsanspruch gezüchtet hat, wenngleich er bei einem lebenden Tier natürlich keine Garantie für eine perfekte Weiterentwicklung über Jahre geben kann. Unseren Regularien nach spiegeln VDH-Ahnentafeln auch eine Handlungsverpflichtung des Züchters und haben nicht zuletzt deshalb auch eine wirtschaftliche Relevanz. Wir können demnach auch nicht einfach tun und lassen was wir wollen, selbst wenn eine Pandemie ausbricht. Allerdings gewinnen die legitimen Ermessenspielräume der Vereine eine außerordentlich hohe Bedeutung und mit ihnen auch die Kommunikation zwischen Vereinen und Verbänden.

 

Schauen wir uns zunächst einmal an, was im Maximum bei einer normalen Zuchtzulassungsprüfung zu ungetrübten Zeiten bei voller Ausnutzung aller Gestaltungsmöglichkeiten unter die Lupe genommen wird. Zu nennen sind der Körperbau, die Bewegung, das Sozialverhalten, die Ausbildungseignung, die körperliche Belastbarkeit, die repoduktive Fitness, die Gesundheit im klinischen Sinne sowie phänotypische Risikomerkmale und genetische Besonderheiten. All dies wird im Regelfall auf gesonderten, termingeschützen, öffentlichen Veranstaltungen mit Mindestteilnehmerzahlen und Obergrenzen gedanklich zusammengeführt, zur Entscheidungsreife gebracht und im Ergebnis detailgetreu dokumentiert. Unter dem Einfluss des Coronavirus ist das so nicht unbedingt möglich. Es gilt jetzt festzustellen und festzulegen, was von unseren Vorgehensweisen nicht aufgegeben oder umgeändert werden darf und wo vertretbare Erleichterungen umsetzbar sind und die Entscheidungsbefugnisse der Zuchtvereine zum Wohl der Hunde großzügig ausgelegt werden können. Wohlgemerkt, der VDH hat nicht vor, seinen Mitgliedsvereinen Zuchtregularien oder Zuchterleichterungen aufzuerlegen, sondern er bemüht sich darum, Ihre Entscheidungsbefugnisse in Krisenzeiten zu erweitern und Sie zu ethisch und rechtlich annehmbaren Zugeständnissen zu ermuntern.

 

Zucht und Ausstellung werden im VDH in dem Sinne voneinander getrennt, als es unzulässig ist, im Bereich des Formwertes die Zulassung zur Zucht ausschließlich von einem oder mehreren Ausstellungsergebnissen abhängig zu machen. Von diesem grundlegenden Prinzip, von dieser Garantie für Außenstehende können wir nicht abrücken. Notwendige Voraussetzungen für eine Zuchtzulassung bleiben eine gesonderte, zuchtrelevante Formwertbeurteilung, eine gesonderte Verhaltensbeurteilung und gegebenenfalls die adäquate Berücksichtigung klinischer und genetischer Daten. In Anpassung an den Stand der Dinge müssen wir uns bei den Details der Durchführung der Formwert- und der Verhaltensbeurteilungen ebenso Freiräume schaffen wie bei den Kontrollmaßnahmen zu Würfen und Zuchtstätten, wenn wir nicht kläglich scheitern wollen.

 

Ein Teil unserer Vereine veranstaltet Zuchtzulassungsprüfungen, zu denen jede Hündin und jeder Rüde gemeldet werden kann, sofern das Mindestalter erreicht ist und die Gesundheitsdaten stimmen. Hie und da wird auch noch eine bestandene Begleithundprüfung verlangt. Ein anderer Teil unserer Vereine lässt nur Meldungen von Hunden zu Zuchtzulassungsprüfungen zu, die im Vorfeld gute, sehr gute oder vorzügliche Ausstellungsergebnisse aufweisen können. Die Anspruchsniveaus sind dabei verschieden. Das Prinzip der Trennung von Zucht und Ausstellung ist mit der letztgenannten Variante nicht außer Kraft gesetzt, denn die Ausstellungsresultate fungieren lediglich als Ergänzung oder Korrektiv. Deswegen halten wir es für richtig, bis zum Ende der Coronabeschränkungen auch in Vereinen, die normalerweise positive Ausstellungsergebnisse als Voraussetzung zur Zuchtzulassungsüberprüfung zwingend vorschreiben, diese nicht einzufordern und es bei der einen ausführlichen Musterung bei der Zuchtprüfung zu belassen. Jeder Verein kann für sich selbst entscheiden, ob er das so handhaben möchte oder nicht.

 

Gebiss- und Zahnkontrollen sind das nächste Problem. Derzeit muss der amtierende Richter während dieses Vorgangs zumeist einen Mund- und Nasenschutz tragen. Für den betreffenden Hund kann das ein Stressfaktor sein. Jener fällt erfahrungsgemäß geringfügiger aus, wenn der Vierbeiner den Beurteiler unmittelbar zuvor auf Distanz ein paar Sekunden in freundlicher Atmosphäre wahrnehmen kann. Im Anschluss an eine kurze Ansprache ist eine Annäherung mit Maske und Fingerspitzengefühl fast nie mehr ein Problem. Wir sind damit einverstanden, wenn auf einer Ausstellung dem Ringhelfer zuvor erworbene, den vorgeschriebenen Zahnschluss und die vorgeschriebene Anzahl und Verteilung von Zähnen bestätigende Richterberichte übergeben werden, dieser den Richter informiert und der von einer persönliche Zahnkontrolle absieht, um es zu möglichst wenigen Annäherungen an Mitmenschen kommen zu lassen und Infektionsrisiken so zu minimieren. Auch hier liegt die Entscheidungskompetenz für oder wider dieser Erleichterung bei unserem Mitgliedsverein. Schon bei der Einladung sollte entsprechende Vorhaben mit dem ins Auge gefassten Richter durchgesprochen werden. Es wird womöglich auch Kolleginnen und Kollegen geben, die sich dem genannten Entgegenkommen verschließen. Würden wir so etwas wie eine Zahnkarte einführen, auf der autorisierte Richter bei zugelassenen Veranstaltungen den Zahnstatus eintrügen, so hätten wir langfristig weniger Probleme und unsere Hunde mehr Spaß auf Ausstellungen. Im Regelfall sollten Richter in den nächsten Monaten das Hundemaul nicht selbst berühren und an ihm hantieren, sondern sich die Zähne vom Vorführer zeigen lassen. So sehen es die übergangsweisen Regelungen der FCI vor. Hygiene sieht sie mit Recht als höchstes Gebot.

 

Bei Verhaltensstichproben dürfen die Vereine auf Gruppenszenarien und Hundebegegnungen verzichten. So kommen nur der Hundeführer und der Verhaltensbeurteiler einander nahe und keine dritte Person. Hält der Verein es für angezeigt, so kann er angesichts eines von ihm praktizierten abgespeckten Verfahrens auch eine zeitlich befristete oder auf einen Wurf begrenzte Zuchtzulassung aussprechen und zum Beispiel einen vollständigen Wesenstest vor einer weiteren Zuchtverwendung verlangen.

 

Mit dem stärksten Einschnitt sind wir konfrontiert, wenn sich nur noch wenige Individuen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Hält solch ein Zustand länger an, dann sind Zuchtzulassungen, bei denen sich ein Hundehalter mit einer Begleitperson mit einem Zuchtrichter und einer Begleitperson trifft und das gesamte Zuchtzulassungsverfahren abwickelt, die einzige verbleibende Lösung. Eine präzise Dokumentation und ein Videofilm der Geschehnisse sind dann Gold wert. Der VDH unterbindet das nicht, obwohl er wie alle anderen Hundefreunde termingeschützte, frühzeitig veröffentlichte Veranstaltungen mit ansehnlichen Teilnehmerfeldern bevorzugt. Einzelbeurteilungen sind aber in anhaltenden Notlagen besser als ein Erliegen der Zucht. Mit etwas Glück werden wir sie nicht oder selten brauchen, aber wir wollen auch für den Extremfall gewappnet sein, weswegen wir sie nicht kategorisch ausschließen.

 

Bei den Wurfabnahmen gehen unsere Mitgliedsvereine schon jetzt sehr verschiedenartig vor. Manche nehmen eine Erstabnahme in den ersten Tagen nach der Geburt von Welpen vor und eine Endabnahme kurz vor dem Abgabezeitpunkt. Andere Klubs haben überhaupt nur eine Endabnahme im Programm. Auf Erstabnahmen darf ein Verein während der Coronakrise im Einzelfall oder generell verzichten. Endabnahmen, meistens ganz einfach als Wurfabnahmen bezeichnet, müssen durchgeführt werden, dürfen aber auch von einem Tierarzt anstelle eines Zuchtwartes vorgenommen werden, wenn der zuständige Rassehunde-Zuchtverein das so beschließt. Ohne eine Erstbesichtigung der Zuchtstätte darf kein erster Wurf gezüchtet werden. Bei allen anderen Anlässen von Zuchtstättenabnahmen wie Umzügen oder Zuchtpausen wird dem Klub ein hoher Ermessensspielraum zugebilligt.

 

Künstlicher Besamung kommt gegenwärtig ein noch höherer Stellenwert zu als sonst. Bei vielversprechenden Rüden mittleren Alters lohnt es sich, Gefriersperma zu speichern und eine Vorratshaltung von Erbanlagen zu betreiben. Sollten sie natürliche Deckakte erst gegen Ende ihrer besten Zeiten haben, so weisen sie doch ihre Fähigkeit zum Natursprung nach und dem weiteren Einsatz ihres Samens auf künstlichem Applikationsweg steht kein vernünftiges Argument entgegen. Für die Wahrung und Förderung genetischer Diversität kann das von eminenter Bedeutung sein.

 

Weltweit setzen sich die Debatten um das Züchten von Hunden mit als kritisch bewerteten Phänotypmerkmalen fort. In vielen Ländern verschärft sich nicht nur der Tonfall, sondern massive Restriktionen bis hin zu gänzlichen Zuchtverboten sind vorgeschlagen oder gar in Vorbereitung. In Deutschland ist weiterhin der Mops mehr im Fokus als andere Rassen. Wie sollten die Züchter brachycephaler Hunderassen und die Mitglieder der betreffenden Rassehunde-Zuchtvereine mit dem Vorwurf umgehen, ihre Aktivitäten seien das, was mit einer etwas populistischen Formulierung Qualzucht genannt wird; ihr Wirken sei also leidensverursachend? Nach meinem Dafürhalten ist es im gesellschaftlichen Leben längst zu so etwas Ähnlichem wie einer Beweislastumkehr gekommen. Es ist nicht mehr so, dass von einflussreichen Menschen ein methodisch einwandfreier Beweis dafür gefordert wird, dass die Brachycephalenpopulationen aus kontrollierter Zucht im Übermaß mit erblich stark beeinflussten Gesundheitsproblemen belastet sind. Vielmehr wird erwartet, dass die Züchter und Halter brachycephaler Hunderassen beweisen, dass ihre Schützlinge nicht intensiv und extensiv unter zuchtbedingten Störungen zu leiden haben. Diese "Beweislastumkehr" mag ärgerlich klingen, aber sie bietet eine große Chance. Als Präsident eines Dachverbandes kann und will ich den zuständigen Rassehunde-Zuchtvereinen, die die Zucht- und Zuchtbuchhoheit besitzen, keine Vorschriften machen, aber immerhin möchte ich eine Reihe Empfehlung aussprechen. Es ist an jedem Einzelnen, diese Empfehlungen zu begrüßen oder für verfehlt zu halten.

Die Lage würde sich verbessern, wenn Folgendes fortgesetzt oder implementiert würde:

        1. Es ist geradezu unumgänglich, das Bestehen eines wissenschaftlich fundierten Fitnesstests als Voraussetzung zur Zuchtzulassung bei allen brachycephalen Hunderassen zu machen. Gemeint ist damit ein Verfahren mit mäßiger (submaximaler) Bewegungsbelastung, mit dessen Hilfe geprüft wird, ob normabweichende Reaktionen wie übermäßige Atemgeräusche oder Herzrasen schon bei Anforderungen auftreten, die von einem gesunden Hund mit gleicher Größe und gleichem Gewicht üblicherweise problemlos bewältigt werden.

        2. Die für das Wohlbefinden einer Rasse als relevant erkannten, äußerlich gut sichtbaren Phänotypmerkmale müssen im Rahmen der Überprüfung der Eignung zur Zucht gründlich inspiziert werden. Das kann zum Beispiel die Weite der Öffnung der Nasenlöcher, die Form und Lagerung der Augen, der Zustand der Haut einschließlich eventuell vorhandener Falten oder die Fanglänge sein. Weitere Merkmalskomplexe lassen sich gewiss leicht finden. Unverzichtbare Hilfen bei einem solchen Vorgehen sind mit Sorgfalt entwickelte und umfassend kommentierte Kategoriensysteme, reichlich ergänzt durch anschauliches Bildmaterial.

        3. Bei wie viel Hunderassen spielen klinische Untersuchungen keine tragende Rolle bei der Zuchtzulassung? Es sind nur wenige. Wir profitieren sehr oft von der röntgendiagnostischen Befundung der Hüft- und Ellenbogengelenke, der Ultraschall-Untersuchung des Herzens, der Augendiagnostik und haben mit den überregionalen fachtierärztlichen Vereinigungen starke Partner an unserer Seite. Welche klinischen Untersuchungen mit Bezug zur Brachycephalie angezeigt sind, bleibt der Expertise des Klubs überlassen, dem die Zucht- und Zuchtbuchhoheit zukommt und der genügend Expertenrat eingeholt hat.

        4. Fitten, lebensfrohen, agilen Hunden in fortgeschrittenem Lebensalter sollte besondere Aufmerksamkeit zuteil werden. Sie zu identifizieren, sie öffentlichkeitswirksam kenntlich zu machen und ihre potentielle Bedeutung für die Zucht angemessen zu berücksichtigen, wäre einer der zukunftsträchtigsten Mosaiksteine im Gesamtbild einer tierschutzgerechten züchterischen Fürsorge.

        5. Jedwede gelungene sportliche Betätigung mit einem kurzköpfigen Hund gibt einen dezenten Hinweis auf eine Blutführung, die im Auge zu behalten sich lohnt. Es muss ja kein Extremsport sein, denn auch für gemessenere Bewegungsabläufe gilt: Bei jeder Hunderasse ergeben sich positive Impulse, wenn das Ausstellungswesen keinen übermächtigen Einfluss ausübt und bewegungs- und verhaltensorientierte Betätigungen zusätzlich ihre Wirkung bei der Auswahl von Zuchthündinnen und Deckrüden entfalten. Offerieren Klubs Freizeitangebote, die Aktivität und Spaß miteinander verbinden, dienen sie ihren Mitgliedern und ihren Hunden gleichermaßen.

        6. Es hat sich ein wenig eingebürgert, Anschauungen zu ganzen Hunderassen überwiegend anhand der Tiere zu bilden, die auf Ausstellungen präsentiert werden. Oft drehen sich die Diskussionen dann sogar hauptsächlich um die platzierten Hunde. Das ist fragwürdig, denn so kann es zu verzerrten Wahrnehmungen oder, wissenschaftlich gesprochen, zu selektiven Stichproben kommen, weil die Showdogs nicht repräsentativ für die Gesamtheit aller Rassevertreter sein müssen. Die einzig richtige Schlussfolgerung aus dieser Feststellung besteht in der Forderung, mehr und verlässlichere Erkenntnis bezüglich der Population als Ganzes zu gewinnen. Wir müssen dafür werben, dass möglichst viele Brachycephalenfreunde Forschungsprogramme, zum Beispiel auch solche zu Fitnesstests, unterstützen, indem sie mit ihren Hunden Teil der Stichprobe werden. Das gilt nicht nur für potentielle Zuchttiere, sondern für alle und jeden.

        7. Ist Wissen zum Zustand einer Population erst einmal zusammengetragen, so wird es Zeit für dessen aussagekräftige, zielgruppenorientierte Präsentation in Form von Publikationen und Vorträgen. Künftige Entscheidungen ist dann eine vernünftige Argumentationsbasis gegeben.

        8. Die Sensibilisierung und Schulung von Zuchtrichtern und anderen Zuchtverantwortlichen in Sachen erblich beeinflusster Risikomerkmale erfordert erfahrungsgemäß einen gehörigen Aufwand und eine noch gehörigere Frustrationstoleranz, ist aber alternativlos.

        9. Die Züchter und der Klub mit der Zucht- Zuchtbuchhoheit haben eines hohes Maß an Entscheidungsbefugnis und Macht. Somit stehen sie auch in der Verantwortung und dürfen von Mitstreitern wie Tierärzten und dem VDH Hilfe und Unterstützung erwarten, nicht aber, dass sie ihre Verantwortlichkeit in der Hauptsache auf die Schultern anderer verlagern können. Sie tun gut daran, konstruktive Kontakte zur Politik und auch zu kritischen Beobachtern zu pflegen und sich nicht auf die sinnblinde Wiederholung von Feindbildern zu beschränken. Das gelingt schon jetzt vielfach, aber nicht immer. Selbstverständlich nutzt der VDH seine Möglichkeiten in dieser Hinsicht ebenfalls ausführlich.

        10. Lassen sich Belege für einen zukunftsträchtigen Zustand der jeweiligen Zuchtpopulation finden, so sind diese offensiv und optimistisch nach außen zu vertreten. Gelingt dies nicht, so müssen die bisherigen Ideale und Zuchtmethoden auf den Prüfstand. Untätigkeit würde von einem Mangel an Interesse am Wohl und Wehe der eigenen Hunderasse künden und deren Fortbestehen womöglich auf lange Sicht gefährden.

      Der VDH stellt zur Zeit einen Art von Katalog mit knappt abgefassten rassebezogenen Beurteilungshinweisen für Ausstellungen und Zuchtzulassungsprüfungen zusammen, der sich auf Risikomerkmale fokussiert. Er hat eine skandinavische Vorlage übersetzt und Änderungen, die den hiesigen Auffassungen und Verhältnissen entsprechen, vorgenommen. In geraumer Zeit wird dieser Prozess abgeschlossen und das Werk allgemein verfügbar sein.

       

      3. RASSESTANDARDS

      Dachshund, Teckel, Dackel, drei Namen und ein Standard - und zwar ein frisch überarbeiteter. Der Deutsche Teckelklub (DTK) hat in Zusammenarbeit mit dem VDH einen verbesserten Rassestandard gefertigt. Derselbe ist bereits von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) akzeptiert und publiziert worden.

      Der Pinscher-Schnauzer-Klub (PSK) strebt die internationale Anerkennung der Farbe Schwarzsilber, die ja beim Zwergschnauzer bereits ein Bestandteil des Standards ist, für den Riesenschnauzer an. Überzeugende Exemplare dieses Erscheinungsbildes gibt es weltweit in ausreichender Menge. Ein Foto einer kleinen Gruppe dieser Rassevertreter liefere ich mit. Der VDH unterstützt den PSK bei seinem unstrittig sinnvollen Unterfangen und hofft auf eine baldige Anerkennung durch die FCI.

      Auch für den Klub für Terrier (KfT) werden wir uns weiterhin bei der FCI verwenden. Er strebt aus guten Gründen eine Änderung der Rassestandards des Border Terriers, des Irish Terriers und des Welsh Terriers dahingehend an, dass eine fakultative Arbeitsprüfung vorgesehen werden soll. Da es sich um eine freiwillig zu absolvierende Prüfung und nicht um eine Verpflichtung handeln würde, käme auf nicht jagdlich orientierte Terrierfreunde kein Nachteil zu.

      Die FCI hat eine Rasse anerkannt, die sie vorher nicht in ihrem Repertoire hatte. Es ist der Miniature American Shepherd, der im Wesentlichen das Bild eines kleineren Australian Shepherd abgibt. Das Ursprungsland sind die Vereinigten Staaten von Amerika. Aus meiner Sicht enthält der Rassestandard eine ethisch unvertretbare Passage, denn in ihm ist formuliert: "Eine kupierte oder natürliche Stummelrute wird bevorzugt." Das ist tierschutzwidrig und steht im Widerspruch zu den Statuten der FCI, die das Wohlbefinden von FCI-Hunden mit höchster Priorität versehen.

       

      4. AUSSTELLUNGEN

      Was zu Zuchtzulassungen gesagt worden ist, gilt überwiegend auch für Ausstellungen. Lediglich zwei Anmerkungen seien zusätzlich gemacht. Wenn wieder Spezialausstellungen erlaubt sein werden und wenn das Gelände es ermöglicht, so stecken Sie bitte übergroße Ringe ab, damit hohe Abstände zwischen den Ausstellern entstehen. Und ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass auch bei Shows ein Hund nach dem anderen den Ring betreten darf und erst zum Stechen eine Gruppe von vier oder auch ein paar mehr Tieren einlaufen muss.


      Eine Hiobsbotschaft kommt aus Nürnberg. Die dort ansässige Messegesellschaft ermöglicht künftig nicht mehr die Durchführung von Internationalen Rassehundeausstellungen. Damit gerät der süddeutsche Raum in eine noch schwierigere Lage, was die Abwicklung von Shows angeht. Es zeichnet sich immer stärker ab, dass Outdoor-Ausstellungen eine wichtige Option für uns sind und wir, und damit meine ich nicht zuletzt auch den VDH als Dachorganisation, in diese Richtung denken müssen.

       

      5. ZUCHT- UND LEISTUNGSRICHTER

      Willi Güllix und Guido Schäfer sind zu Allgemeinrichtern ernannt worden. Herzlichen Glückwunsch! Zu beiden wird ein Richterinterview im UR erscheinen.

       

      Großes Kopfzerbrechen bereitet natürlich momentan auch die Ausbildung und Prüfung von Spezial- und Gruppenrichtern. Es kommt zwangsläufig zu Verzögerungen. Fristenregelungen gelten nicht wie bisher. Dennoch haben wir uns dazu entschlossen, eine gründliche Ausbildung nicht durch Besuche bei Züchtern oder ähnlichen Ersatzhandlungen zu ersetzen, auch wenn das angeblich in dem einen oder anderen Land so gehandhabt wird.

       

      6. HUNDESPORT

      Kennen Sie Bikejöring? Oder Hoopers (siehe Bild)? DogScooter (siehe Bild)? Treibball? Für mich waren das noch vor kurzem Neuheiten. Vertraut war ich nur mit dem Gebrauchshundesport einschließlich der Fährtenarbeit, mit dem Mondioring, mit Agility, Mantrailing, Obedience und mit Flyball. Auch CaniCross, Rally-Obedience und DogDancing hatte ich schon mit Ruhe angeschaut. Sie sehen, wer immer mit seinem Hund Sport und Spaß genießen will, hat eine Menge Auswahl. Alle genannten Sportarten sind im VDH und seinen Mitgliedsvereinen offiziell vertreten und das Angebot wird beständig umfangreicher. Sie können einfach nur so zur Freude oder auch mit Wettbewerbscharakter in Angriff genommen werden und haben immer zwei bestechende Vorzüge. Sie verschaffen dem Hund artgerechte, ihn im positiven Sinne auslastende, bewegungsorientierte Beschäftigung und steigern so sein Wohlergehen. Und sie sind immer mit wertvollen Sozialisierungsprozessen verbunden, wovon Hund, Halter und Gesellschaft gleichermaßen profitieren.

       

      7. PERSÖNLICHES BEISAMMENSEIN

      Mitgliederversammlungen, Gremienmeetings, Vortragsveranstaltungen und Seminare stehen für eine befristete Zeit auf der roten Liste der bedrohten Formen des Soziallebens. Sehr oft mussten wir auf die Online-Form unter Verwendung verschiedener Computerprogramme ausweichen. Meine eigenen Erfahrungen habe ich bei Vorträgen anlässlich der Tagung der Zuchtverantwortlichen und des Basiskurses der VDH-Akademie und bei Sitzungen des Vorstandes, des Wissenschaftlichen Beirats, des Zuchtausschusses und bei weiteren Gelegenheiten gemacht. Es ist mir anfangs schwer gefallen, vor einem Bildschirm anstelle von leibhaftigen Personen mit besser wahrnehmbaren emotionalen Reaktionen zu sprechen. Dennoch darf ich eine positive Bilanz ziehen. Online-Bildungsangebote werden immer wieder sehr gut angenommen und in Besprechungsrunden hat sich immer ein Gefühl der Zusammengehörigkeit gezeigt. Es ist auch stets zu tragfähigen Vereinbarungen und Problemlösungen gekommen. Aber wir wollen natürlich zurück zu persönlichen Treffen, sobald das wieder zulässig und vertretbar ist. Ergänzende Online-Angebote werden wir im Programm behalten.

      Eine VDH-Mitgliederversammlung kann nicht online durchgeführt werden und der ursprünglich vorgesehene Apriltermin lässt sich nicht halten, weil wir an ihm wegen der zu erwartenden Hygieneauflagen keine geeignete Räumlichkeit anmieten können. Selbst ein Verbot größerer Menschenansammlungen ist für den April nicht auszuschließen. Bessere Chancen sehen wir für den Sommer. Deshalb ist der neue Termin für den 1. August 2021 festgelegt. Sofern Sie ein Vorstandsamt bekleiden, so merken Sie sich doch bitte dieses Datum vor und halten schon jetzt die Daumen, dass wir uns dann sehen können.

       

      8. FORMEN DER GLEICHBEHANDLUNG

      Zum Abschluss möchte ich noch auf ein Thema eingehen, bei dem es Meinungsverschiedenheiten gibt, was ja auch legitim ist. Manchmal sind in einer Region Veranstaltungen einer gewissen Größenordnung verboten und einige Kilometer weiter entfernt genehmigen die Behörden Events derselben Dimension. An Ort A könnte zum Beispiel eine Zuchtzulassungsprüfung nach den Regeln eines Mitgliedsvereins verboten sein und zwanzig Kilometer weiter weg erlaubt. Wie sollen wir damit umgehen? Dazu gibt es zwei Auffassungen. Auffassung A besteht auf Chancengleichheit und Konfliktvermeidung dadurch, dass sich der VDH unter solchen Bedingungen allen Veranstaltungen entgegenstellen und ein Datum festlegen möge, bis zu dem ein genereller Verzicht auf solche Zusammenkünfte empfehlenswert sei. Er habe den Klubs nahe zu legen, entsprechende Absprachen zu treffen. Auffassung B sieht ein klares Einverständnis des VDH damit vor, Veranstaltungen auch dort durchzuführen, wo in der Nachbarschaft Veranstaltungsverbote bestehen, also den Hundehaltern so viel an Betätigungsfeldern zu eröffnen wie zulässig. Ich teile die Auffassung B. Dann hätten zwar manche Ortsgruppen Glück und andere Pech. Aber es geht meiner Meinung nach nicht um die Konkurrenz zwischen Ortsvereinen, sondern um Solidarität zugunsten der Hunde und Hundefreunde. 

      Zurück

      - Anzeige -

      - Anzeige -

      Top Partner
      Premium Partner