Meldungen zur VDH-Europasieger-Ausstellung/Triple Show in Dortmund
Das Anmeldeportal (ODS) für die Triple-Ausstellung in Dortmund vom 8. bis 10. Mai 2026 kann noch nicht geöffnet werden. Grund hierfür sind noch nicht konkret/belastbar erfolgte, sondern lediglich in groben Rahmen angekündigte Vorgaben der zuständigen Behörden zu dem einzuhaltenden Konzept zur Umsetzung des Ausstellungsverbots nach § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV).
Obwohl das VDH-Konzept seit der Neufassung von § 10 TierSchHuV in enger Absprache mit dem Veterinäramt Dortmund und dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) seit 2022 erfolgreich umgesetzt und akzeptiert wurde, soll dies für die anstehende Ausstellung im Mai 2026 nun keine Gültigkeit mehr haben. Wir hatten bereits zu Beginn dieses Jahres Kontakt zum zuständigen Veterinäramt aufgenommen, trotzdem wurde uns erst kürzlich telefonisch mitgeteilt, dass sich das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW auf die von der Arbeitsgruppe Tierschutz (AGT) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz verabschiedeten und zu Beginn des Jahres angenommenen Leitlinien beruft. Nach bisherigem Kenntnisstand soll eine vollständige Umsetzung dieser Leitlinien förmlich durch das Veterinäramt Dortmund angeordnet werden. Eine allgemeine Veröffentlichung der Leitlinien ist weiterhin nicht vorgesehen.
Die Leitlinien enthalten umfangreiche Vorgaben zu äußerlich erkennbaren und verdeckten Merkmalen, die im Vorfeld von Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen bei den einzelnen (Ausstellungs-)Hunden zu untersuchen und zu bewerten sind. Die Nichtuntersuchung oder der Nachweis der Merkmalserfüllung sollen zum Ausschluss bzw. zur Nichtteilnahme der betroffenen Hunde an Veranstaltungen führen. Der VDH hat im Rahmen der Überarbeitung der Leitlinien an Sitzungen teilgenommen, umfangreich Stellung genommen (schriftlich und in Diskussionen) und wissenschaftliche Materialien bei der Projektgruppe der AGT eingereicht. Zwar enthalten die Leitlinien einzelne positive Aspekte, jedoch blieben viele zentrale veterinärmedizinische, wissenschaftliche und rechtliche Einwände unberücksichtigt.
Die Auffassung des VDH: Besonders kritisch zu bewerten ist die von den Leitlinien geforderte, faktische Ausstellungserlaubnis für Hunde, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Zudem sind teils hochbelastende und invasive Untersuchungen vorgesehen/erforderlich, um die geforderten Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Ausstellungserlaubnis zu erfüllen. Diese sind für klinisch gesunde Hunde tierschutzwidrig und somit gibt es für diese auch keine rechtliche Grundlage. Zudem werden zahlreiche der vorgesehenen Auflagen durch die von der AGT herangezogenen/angeführten Quellen fachlich bzw. veterinärmedizinisch gar nicht gestützt.
Für die Ausstellung in Dortmund wurde uns für die kommenden Woche (= 12. KW 2026) eine entsprechende Verfügung des Veterinäramtes angekündigt. Anschließend werden wir weitere Schritte prüfen. Oberste Priorität haben die Rechtssicherheit für alle Beteiligten und die Planbarkeit der zu erwartenden Maßnahmen zur Umsetzung der TierSchHuV. Sobald wir hier Planungssicherheit haben, werden wir unverzüglich das Meldeportal öffnen und die Meldeschlüsse entsprechend anpassen. Wir bedauern die zeitlichen Verzögerungen, die allein der Bearbeitungsdauer der beteiligten Behörden geschuldet sind, und danken für Ihr Verständnis.
Die Ausstellung findet auch unter den neuen Gegebenheiten wie geplant statt.
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