Änderung der VDH-Satzung und Ordnungen

Im Rahmen der VDH-Mitgliederversammlung im April 2018 wurden Änderungen der Ausstellungs- und Spesenordnung beschlossen, die zum 1.1.2019 in Kraft treten.

Ausstellungsordnung
In Anlehnung an das FCI-Ausstellungsreglement werden in der Veteranenklasse keine kastrierten Rüden mehr zugelassen. Gleichzeitig werden die Formwertnoten in der Veteranenklasse wiedereingeführt, bislang wurden die Hunde dort nur platziert. Damit einhergehend wurden die Ordnungsvorschriften für den BOB-Wettbewerb angepasst. An diesem nehmen künftig die beiden mit CACIB ausgezeichneten Hunden sowie jeweils die beiden mit V1 bewerteten Hunde der Jugend- und Veteranenklasse teil.
Analog zum neutralen CAC und zum neutralen Jugend-CAC wurde von der Mitgliederversammlung das neutrale Veteranen-CAC eingeführt.
Die Bestimmungen zum Deutschen-Champion (Klub) wurden präzisiert, hier war die bisherige Formulierung unklar. Ein Hund kann den Titel von allen – die jeweilige Rasse betreuenden – Vereinen verliehen bekommen.

Ausstellungsordnung

Spesenordnung
Eine weitere Anpassung an das FCI-Reglement wurde bei der Spesenordnung vollzogen. Zuchtrichter erhalten auf Nationalen und Internationalen Ausstellungen pro Reisetag 35,00 EUR und pro Tag der Richtertätigkeit 50,00 EUR. Dies gilt auch für Leistungsrichter auf VDH-/FCI-termingeschützten Meisterschaften.

Spesenordnung

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