Absage von Internationalen & Nationalen Ausstellungen – Rückerstattung von Meldegebühren

Im Zuge der Erlasse der einzelnen Landesregierungen sind bereits die Ausstellungen in Offenburg und Chemnitz verschoben bzw. abgesagt worden. Sofern weitere Veranstaltungen betroffenen sind, werden wir Sie informieren. Hinsichtlich der Erstattung der Meldegebühren ist die folgende Regelung der VDH-Ausstellungsordnung relevant:
 
§ 29 Ausfallen der Rassehunde-Ausstellung
1. Kann aus irgendwelchen Gründen die Rassehunde-Ausstellung nicht stattfinden und auch nicht auf einen späteren Termin verlegt werden, so ist die Ausstellungsleitung berechtigt, bis zu 50 % der Meldegebühren zur Deckung entstandener Kosten zu verwenden.
2. Die Höhe des Anteils der Meldegebühr, der von der Ausstellungsleitung zur Deckung der entstandenen Kosten einbehalten wird, ist durch das für das Ausstellungswesen im VDH zuständige Vorstandsmitglied im Zusammenwirken mit dem Hauptgeschäftsführer des VDH und dem jeweiligen Ausstellungsleiter festzulegen. Er darf immer nur so hoch festgelegt werden, dass er nur die tatsächlich entstandenen Kosten deckt.
 
Bei Absage der Ausstellung versuchen die Veranstalter zunächst, die bestehenden Verträge mit den Messegesellschaften, Hotels und Dienstleistern zu kündigen. Dabei fallen teilweise sehr hohe Stornierungskosten an. Die Ausstellungsleitung legt diese Kostenübersicht dem VDH vor und gemeinsam wird festgelegt, wie hoch der Anteil der einbehaltenen Meldegebühren (maximal 50 %) ist. Die restliche Meldegebühr wird erstattet.
 
Bei Verschiebung einer Ausstellung bleiben die Meldungen bestehen. Sollten die Aussteller den neuen Termin nicht wahrnehmen können, müssen sie die Meldung schriftlich beim Veranstalter zurückziehen. Die Meldegebühr wird dann erstattet. Die Veranstalter können gemäß § 6 der VDH-Ausstellungsordnung eine Bearbeitungsgebühr erheben. Bei notwendigen Klassenwechseln des Hundes (z.B. infolge des Alters des Hundes am Tag des neuen Ausstellungstermins) wird dieser ohne Mehrkosten vorgenommen.
 
Da die Ausstellungen der VDH-Landesverbände von ehrenamtlichen Mitarbeitern organisiert und durchgeführt werden, bitten wir um Verständnis, dass diese etwas Zeit benötigen, um die notwendigen Unterlagen zusammenstellen und die Rückzahlung der Meldegebühren abzuwickeln. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Lösung.

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