Dog Frisbee

Der Sport mit der Wurfscheibe stammt aus den USA und erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Er ist auch unter dem Namen Discdogging bekannt. Der sportliche Wettkampf im Dog Frisbee wird vor allem in drei Disziplinen ausgetragen: Freestyle, Mini- und Long-Distance. 

Hund mit Frisbee

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Freestyle

Beim Freestyle gibt es keinerlei festgelegte Kombinationen oder Abläufe. Hier zeigt der Werfer mit seinem Hund eine durchgängige Dog-Frisbee-Vorführung von 2 Minuten Dauer nach eigener Choreographie. Dabei kombiniert er die verschiedenen Wurf-Techniken und Tricks zu einer individuellen Kür mit harmonischen Überleitungen und einer passenden Musik.

Mini-Distance

Beim Mini-Distance gibt es Punkte für jeden Wurf, den der Hund in der Luft fängt. Das Ziel ist, innerhalb von 60 bzw. 90 Sekunden (je nach gespieltem Reglement), möglichst viele Punkte zu erreichen. Gespielt wird auf einem markierten Spielfeld mit verschiedenen Wertungs-Zonen.

Long-Distance

Beim Long-Distance gibt es im Gegensatz zur Mini-Distance keine Zeitbeschränkung. Hier ist das Ziel, die Scheibe so weit wie möglich zu werfen. Es zählen jedoch nur die vom Hund gefangenen Scheiben. Gewonnen hat das Team mit dem weitesten gefangenen Wurf aus drei Versuchen.

Agility, Gebrauchshundesport, Turnierhundesport, Obedience und vieles mehr. Wir informieren Sie über den Hundesport im VDH.

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Aktuelle Nachrichten

Aktuelles zur Tierschutz-Hundeverordnung

Wir haben alle aktuelle Stellungnahmen, Positionspapiere und weiterführende Informationen zur Tierschutz-Hundeverordnung auf einer Seite zusammengefasst.

Leitlinien zur Auslegung und zum Vollzug des Ausstellungsverbotes von § 10 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) zurückgenommen

Die AG Tierschutz (AGT) hat auf unsere Stellungnahme reagiert und eine rechtliche und fachliche Prüfung der Leitlinien unter Einbeziehung des VDH und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angekündigt.

Stellungnahme des VDH zu den Leitlinien der AG Tierschutz

Im Oktober wurden von der AG Tierschutz der Bundesländer die „Leitlinien zur Auslegung und zum Vollzug des Ausstellungverbots von § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) vom 2. Mai 2001. Der VDH hat diese einer ersten fachlichen und rechtlichen Prüfung unterzogen und sieht großen Verbesserungsbedarf.

Musteranschreiben zur unverhältnismäßigen Auslegungen der Tierschutz-Hundeverordnung

Kontaktieren Sie Ihren Landtagsabgeordneten und wenden Sie sich gegen überzogene Auslegungen der Tierschutz-Hundeverordnung! Ein Musterschreiben zum Versand an die Abgeordneten finden Sie nachfolgend zum Download.

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