Was ist der VDH eigentlich?

Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e. V. ist ein Dachverband von 183 Hundezucht- und Hundesportvereinen mit mehr als 600.000 Mitgliedern. In den 167 Zuchtvereinen des VDH sind rund 10.000 Züchter organisiert und es werden über 250 Hunderassen betreut. Der VDH ist das einzige deutsche Mitglied der FCI (Fédération Cynologique International), des Weltverbandes für Rassehundezucht.

Die FCI mit Sitz in Belgien ist die Weltorganisation der Kynologie. Sie umfasst derzeit 89 Mitglieds- und Partnerländer (nur ein Verband pro Land), welche ihrerseits eigene Ahnentafeln ausstellen und die Richter ausbilden. Die FCI garantiert innerhalb ihrer Organisation die gegenseitige Anerkennung der Abstammungsurkunden (Pedigrees) der Länder, wie auch der Richter.

Der VDH hat die Zucht gesunder und verhaltenssicherer Rassehunde zum Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Züchter, die im VDH organisiert sind, Sachkunde erwerben und nachweisen, die Zucht-Regeln des VDH einhalten und Kontrollen ihrer Zucht akzeptieren.

Als starker Verband vertritt der VDH außerdem die Interessen von Hundehaltern in der Öffentlichkeit und in der Politik. Darüber hinaus bietet er Interessierten aus allen Kreisen fundierte Informationen über alle Aspekte der Hundehaltung und -zucht. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur Förderung Kynologischer Forschung (GKF) fördert der VDH darüber hinaus zahlreiche Forschungsprojekte zum Wohl des Hundes. Das Spektrum reicht von der Molekulargenetik über die Tumorforschung bis zur Verhaltensbiologie. So konnten beispielsweise für einige Rassen Gentests entwickelt werden, die zur Eliminierung von bestimmten Erbdefekten führten oder in der Tumorforschung entscheidende Fortschritte erzielt werden. Der Großteil der von der GKF geförderten Projekte ist praxisrelevant; die Ergebnisse der Forschungsvorhaben kommen also unmittelbar den Hunden und ihren Besitzern zugute.

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Was bedeutet aus kontrollierter VDH-Zucht?

Den VDH und seine Mitgliedsvereine zeichnet aus, dass sie sich - auch im Vergleich mit Organisationen im Ausland - für eine strenge Regelung der Zucht (s. VDH-Zucht-Ordnung) entschieden haben, in der Gesundheit und Tierschutz einen hohen Stellenwert haben. Die Hunde müssen erst verschiedene Prüfungen ablegen und Kontrollen durchlaufen, bevor sie unter dem Dach des VDH überhaupt zur Zucht eingesetzt werden dürfen.

Darüber hinaus beobachtet der VDH Entwicklungen im Bereich der Hundezucht kritisch. Er zeigt gegebenenfalls Probleme auf und unterstützt Strategien, um diese zu lösen. Alle Züchter im VDH sind verpflichtet, sich an die Regeln zu halten und Kontrollen ihrer Zucht zu akzeptieren. Dafür stellt der VDH den Züchtern sein gesammeltes Wissen und seine Kontakte in die Wissenschaft zur Verfügung. All dies dient dazu, die Zucht reinrassiger, gesunder, verhaltenssicherer und sozialverträglicher Hunde zu fördern.

Etwa ein Viertel der pro Jahr in Deutschland verkauften Rassehunde stammt aus VDH-Zuchten. Das heißt aber auch: Drei Viertel werden aus dem Ausland importiert oder stammen überwiegend aus unkontrollierter Zucht.

1. Ausbildung

Am Anfang steht die Qualifikation. Die angehenden Züchter müssen sich zunächst fortbilden und das Basiswissen für die Zucht von Hunden erlangen.

2. Abnahme der Zuchtstätte

Ein ausgebildeter Zuchtwart des Rassehundezuchtvereins kontrolliert die Zuchtstätte des Züchters. Diese muss die strengen Vorgaben der Zuchtordnung und des Tierschutzgesetzes erfüllen.

3. Zuchtzulassung

Bei der Zuchtzulassung prüfen Experten, ob die Hunde für die Zucht geeignet sind. Dazu werden Erscheinungsbild und das Verhalten des Hundes bewertet und es müssen entsprechende Gesundheitszeugnisse von Tierärzten vorgelegt werden.

4. Zuchtlenkung

Die Zuchtvereine haben Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Hunde und prüfen, ob die Verpaarung von Rüde und Hündin zulässig ist oder die Gefahr von Erbkrankheiten besteht.

5. Wurfabnahme

Bei der Wurfabnahme prüft der Zuchtwart den Zustand der Mutterhündin und der Welpen. Dies wird in einem Protokoll dokumentiert und dem Zuchtverein vorgelegt.

6. Tierärztliche Versorgung

Durchgecheckt und gekennzeichnet: Die Welpen werden geimpft, entwurmt und eindeutig mittels Mikrochip gekennzeichnet.

7. Besuch beim Züchter

 

Bevor ein Züchter seinen Welpen verkauft, wird er die Welpenkäufer vorher ausgiebig nach ihren Lebensverhältnissen und den Haltungsbedingungen für den Welpen befragt haben. Ein guter Züchter interessiert sich dafür, an wen er einen Hund verkauft.

8. Ein neues Familienmitglied

 

Ein neues Familienmitglied: Mit dem Welpen beginnt ein neuer spannender Lebensabschnitt. Der VDH-Ahnennachweis gewährleistet die Durchführung strenger Wurf- und Zuchtkontrollen.

Warum gibt es diese strengen Regeln und Kontrollen?

Die strengen Regeln und Kontrollen im VDH und der im angeschlossenen Vereine dienen dazu, dass möglichst gesunde und dem Rassebild entsprechende Hunde gezüchtet werden, die Tiere artgerecht gehalten und ernährt werden, eine fachgerechte medizinische Versorgung erhalten und als Welpen in einem Umfeld aufwachsen, das ihnen in jeder Hinsicht optimale Entwicklungsbedingungen bietet. Dies dient dem Wohl des einzelnen Tieres aber auch dem der ganzen Rasse.

Darüber hinaus bieten diese strengen Regeln und Kontrollen einem Hundekäufer die Sicherheit, dass sein Züchter alles, was derzeit möglich ist, für die körperliche und seelische Gesundheit seiner Tiere getan und so die Voraussetzungen für ein möglichst langes und glückliches Leben des Hundes an der Seite seines Menschen geschaffen hat. Eine Garantie kann es dafür aber - selbst mit strengsten Regeln und Kontrollen - natürlich nicht geben. Denn die Natur und das Leben bleiben nun einmal unberechenbar.

Welche Aufgaben haben die Zuchtvereine im VDH?

Im VDH sind 167 Rassehunde-Zuchtvereine, die über 250 Hunderassen betreuen, organisiert. Als Mitgliedsvereine des VDH sind sie verpflichtet, ihr Regelwerk den Mindestvorgaben des VDH anzupassen. Während der VDH Experte für die Hundezucht im Allgemeinen ist, sind die Zuchtvereine die Spezialisten in allen Fragen, die die von ihnen betreute Rasse betreffe.

Die Zuchtvereine dokumentieren die Abstammung der Rassehunde und führen hierzu ein Zuchtbuch und Register. Sie sind dafür verantwortlich, wie sich eine Rasse weiterentwickelt, in dem sie die Züchter beispielsweise beraten, welcher Rüde und welche Hündin besonders gut zusammen passen oder welche man besser nicht miteinander verpaaren sollte (Zuchtlenkung). Darüber hinaus beraten die Zuchtvereine die Züchter auch in allen anderen Fragen, die die Zucht betreffen und kontrollieren die Zuchten.

Dafür müssen die Zuchtvereine Zuchtwarte ernennen und für ihre Aufgaben sorgfältig aus- und fortbilden. Darüber hinaus müssen sie überprüfen, ob ihre Züchter sachkundig sind und ihnen Fortbildungen anbieten. Sie kontrollieren auch, ob die Zuchtstätten geeignet sind und wie die Hunde gehalten und aufgezogen werden.

Die Zuchtvereine müssen außerdem dafür sorgen, dass kommerzielle Hundehändler und -züchter keinen Zugang zu den Zuchtbüchern haben.

Was bietet der VDH seinen Züchtern?

Züchter, die Mitglied in einem der Zuchtvereine der VDH sind, unterstützt der Verband mit der geballten Fachkompetenz aus mehr als 100 Jahren Erfahrung und der Zusammenarbeit mit hochrangigen Wissenschaftlern aus Tiermedizin und Biologie. Der VDH organisiert nicht nur Ausstellungen, sondern auch Fortbildungen zur Hundegesundheit, Hundezucht, Verhalten, Sport und alle anderen wichtigen Themen rund um den Hund. Auf der Website www.hier-ist-mein-welpe.de bietet der VDH seinen Züchtern eine Plattform zur Vorstellung ihrer Welpen und weitere Vorteile.

Darüber hinaus unterstützt der VDH in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur Förderung der Kynologischen Forschung zahlreiche Forschungsprojekte zum Wohle von Hunden. Zum Schluss aber nicht zuletzt vertritt der VDH die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik.

Für diesen Service müssen die Züchter im VDH jedoch die Zucht-Ordnung einhalten, die Regeln des VDH befolgen und Kontrollen ihrer Zucht akzeptieren.

Was regelt die Zucht-Ordnung des VDH?

Die Zucht-Ordnung des VDH ist eine Rahmenordnung. Sie enthält Mindestanforderungen für die Zucht von Rassehunden. Die Mindestanforderungen orientieren sich am Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung und den aktuellen Bestimmungen des Weltverbandes FCI (Fédération Cynologique International).

Die Zucht-Ordnung des VDH schreibt vor, dass sämtliche Zuchtmaßnahmen zum Ziel haben müssen,

  • verhaltenssichere und sozialverträgliche Hunde zu züchten,
  • rassespezifische Merkmale zu erhalten,
  • die Zuchtbasis einer Rasse möglichst breit zu erhalten, also die genetische Vielfalt innerhalb einer Rasse zu fördern,
  • Vitalität (Gesundheit/Alter) der Hunde zu fördern,
  • erbliche Defekte durch geeignete Zuchtprogramme zu bekämpfen.

Die Zucht-Ordnung legt darüber hinaus fest oder gibt Empfehlungen, wie diese Ziele im Einzelnen zu erreichen sind. So sind beispielsweise Inzest-Verpaarungen von Hunden den Züchtern im VDH verboten und die wissenschaftliche Begleitung von Zuchtprogrammen zur Bekämpfung von erblichen Defekten den Zuchtvereinen vorgeschrieben.

 

Hier können Sie die Zucht-Ordnung als pdf in der ausführlichen Fassung herunterladen.

Mit welchen Hunden darf gezüchtet werden?

Zur Zucht dürfen nur gesunde, verhaltenssichere und rassetypische Hunde zugelassen und eingesetzt werden. Die Zuchtvereine müssen im Rahmen der Mindestanforderungen der VDH- Zuchtordnung festlegen, welche Hunde zur Zucht in der jeweiligen Rasse zugelassen werden. Sie müssen dabei die Mindestvoraussetzungen hinsichtlich der Gesundheit und des Verhaltens für ihre Rasse im Einzelnen festlegen.

Für die Zuchtzulassung eines Hundes sind folgende Mindestanforderungen erforderlich:
a) die vom Verein festzulegenden Voraussetzungen für die Gesundheit.
b) eine Verhaltensbeurteilung sowie
c) eine Phänotyp-Beurteilung/Formwert-Beurteilung;

All diese Anforderungen müssen erfüllt sein, damit ein Hund zur Zucht zugelassen werden kann.

Diese Zuchtzulassung kann auch widerrufen werden, wenn bei den Nachkommen des Tieres bedeutende erbliche Defekte nachgewiesen werden. Weitere Gründe für den Entzug der Zuchtzulassung sind zuchtrelevante Krankheiten oder Aggressivität des Hundes.

Was sagt der Formwert aus?

Der Formwert ist eine Art Note, mit der ein Richter bewertet, inwieweit ein Hund mit anerkannter VDH-Abstammung dem Standard seiner Rasse entspricht. Der bei der FCI hinterlegte Rassestandard beschreibt die Merkmale, die ein Hund der jeweiligen Rasse aufweisen muss und welche Eigenschaften er nicht haben darf.

Für ausgewachsene Hunde gibt es folgende Noten:

  • Vorzüglich: für Hunde, die in hohem Maße dem Standard entsprechen
  • Sehr gut: für Hunde mit einigen kleineren Fehlern
  • Gut: für Hunde mit größeren Fehlern
  • Genügend: für dem Rassetyp entsprechende Hunde, die wesentliche Mängel aufweisen
  • Disqualifiziert: für nicht dem Rassetyp entsprechende Hunde, aggressive Hunde und Hunde mit disqualifizierenden Merkmalen gemäß dem jeweiligen Rassestandard
  • Ohne Bewertung: für Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens oder anderer Umstände nicht gerichtet werden können.

 

Ablauf der Bewertung in den Ringen

Bei einer Hundeausstellung werden die Hunde nach Rassen, Klassen und Geschlecht sortiert, nacheinander in den einzelnen Bewertungsringen durch den Zuchtrichter beurteilt. Begonnen wird mit den Rüden einer Rasse, im Anschluss erfolgt das Bewerten der Hündinnen. Die Beurteilung der Hunde erfolgt durch den Zuchtrichter nach dem vom Weltverband FCI, dessen Mitglied der VDH ist, festgelegten Standard für die jeweilige Rasse.

1. Einlass und Aufstellen der Hunde einer Klasse

Die Hunde der entsprechenden Klasse (z.B. Jugend klasse) werden durch das Ringpersonal in den Bewertungsring gerufen und in der Reihenfolge der Katalognummern sortiert. Der Zuchtrichter verschafft sich einen ersten Überblick über die vorgestellten Hunde.

2. Zahnkontrolle

Sodann erfolgt die Bewertung der einzelnen Hunde der Klasse. Unter anderem kontrolliert der Zuchtrichter die Zähne des Hundes auf Korrektheit des Gebisses nach den vom Rassestandard geforderten Vorgaben.

3. Abtasten des Hundes

Bei der Einzelbewertung prüft der Zuchtrichter den Hund auf anatomische Korrektheit nach den Vorgaben des Rassestandards sowie die Sozialverträglichkeit des Hundes.

4. Gangwerkskontrolle

Es folgt die Gangwerkskontrolle mit der Überprüfung der Korrektheit des Bewegungsablaufs.

5. Abfassung Richterbericht

Nach Abschluss der einzelnen Elemente diktiert der Zuchtrichter dem Ringschreiber eine kurze Beschreibung des vorgestellten Hundes und vergibt eine der folgenden Formwertnoten. Vorzüglich (V), Sehr Gut (SG), Gut (G), Genügend (GGD), Disquali ziert (disq). Ein Hund, der sich nicht beurteilen lässt, wird ohne Bewertung aus dem Ring entlassen.

6. Entscheidung über Platzierung

Nach Abschluss aller Einzelbewertungen der Hunde einer Klasse entscheidet der Zuchtrichter über die Platzierung der einzelnen Hunde.

7. Platzierung

Es erfolgt die Platzierung von Platz 1 – 4, sofern in der entsprechenden Klasse genügend Hunde präsentiert wurden, die die Voraussetzung für eine Platzierung erfüllen (Formwertnote Vorzüglich oder Sehr Gut) Die platzierten Hunde werden entsprechend dem Publikum präsentiert.

Wie bekämpft der VDH erbliche Defekte in der Rassehundezucht?

Der VDH arbeitet eng mit Wissenschaftlern und Tierärzten zusammen, um erbliche Defekte und Krankheiten bei Rassehunden effektiv und nachhaltig zu verringern. Dabei wird der VDH von seinem Wissenschaftlichen Beirat unterstützt, dem führende Wissenschaftler der Tierärztlichen Hochschulen sowie Vertreter der fachtierärztlichen Gesellschaften angehören (Collegium Cardiologicum, Dortmunder Kreis, Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren e.V. ).

Die Rassehunde-Zuchtvereine des VDH sind verpflichtet, häufig auftretende erbliche Defekte und Krankheiten zu bekämpfen. Hierzu müssen sie Zuchtprogramme mit wissenschaftlicher Begleitung entwickeln und umsetzen. Ein Zuchtprogramm hat zum Ziel einen bestimmten erblichen Defekt aus einer Rasse zu tilgen oder falls das nicht vollständig möglich ist, ihn so „auszuschalten“, dass er keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere hat.

Ein Beispiel für das „Ausschalten“ eines Gendefekts sind alle Erbkrankheiten mit rezessivem Erbgang. Bei diesem Erbgang erkranken die Hunde nur dann, wenn sie das entsprechende defekte Gen sowohl von ihrem Vater als auch von ihrer Mutter geerbt haben. Wenn hingegen nur ein Elternteil das defekte Gen vererbt, bleiben die Nachkommen gesund. Träger des Gendefekts können in diesen Fällen als Zuchthunde eingesetzt werden, wenn sie wichtig für die Zucht sind und ausschließlich mit Hunden verpaart werden, die diesen Gendefekt nicht aufweisen.

Die Tilgung oder „Ausschaltung“ eines Gendefekts in einer Rasse erreicht ein Zuchtprogramm durch strenge Kriterien zur Zuchtzulassung und mit gezielten Verpaarungen von Zuchthunden. Die Zuchtvereine haben dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Zuchtprogramme von ihren Züchtern befolgt werden.

Neben der Unterstützung der Zuchtvereine bei der Entwicklung und Durchführung von Zuchtprogrammen, fördert der VDH in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur Förderung Kynologischer Forschung (GKF) auch zahlreiche Forschungsprojekte, die die Entwicklung von Gentests zum Ziel haben. Diese Gentests können erheblich dazu beitragen, Gendefekte aus einer Rasse auszulöschen oder zumindest deren Folgen zu verhindern.

Die Bekämpfung vieler erblicher Defekte ist jedoch häufig schwierig und langwierig. Ein Grund hierfür ist, dass der Erbgang für viele Krankheiten oder andere unerwünschte Eigenschaften bei Hunden sehr kompliziert und oftmals noch gar nicht im Detail bekannt ist. Um das Problem systematisch anzugehen, hat sich ein vom VDH entwickeltes Phasenmodell bewährt.

Wie sieht das Phasenmodell des VDH zur Bekämpfung von Erbdefekten aus?

Zur systematischen und nachhaltigen Bekämpfung von Erbdefekten in der Rassehundezucht hat sich das Vorgehen nach dem Phasenmodell des VDH bewährt:

In Phase 1 werden die erforderlichen Daten über das Auftreten der Krankheit oder des Defekts erfasst.

In Phase 2 werden die erfassten Daten ausgewertet. Wenn erforderlich und möglich wird auf der Grundlage dieser Daten ein Zuchtprogramm entwickelt. Ein Zuchtprogramm soll aufzeigen, aus welchen Paarungen Welpen zu erwarten sind, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unter dem Erbdefekt zu leiden haben.

Um zu überprüfen, ob das Zuchtprogramm funktioniert, werden weiterhin Daten gesammelt und ausgewertet. Die beteiligten Mitgliedsvereine können gemeinsame oder jeweils eigene Zuchtprogramme durchführen. In jedem Fall müssen Wissenschaftler die Programme begleiten. Die Ergebnisse der Zuchtprogramme werden dem VDH-Zuchtausschuss vorgelegt.

In der Phase 3 wird der Erfolg des Zuchtprogramms anhand der Daten bewertet. Danach wird entschieden, ob es weiter fortgesetzt wird, geändert oder ein völlig neues Zuchtprogramm entwickelt werden muss. Im Idealfall kann man das Zuchtprogramm einstellen, weil kein weiterer Handlungsbedarf besteht.

Welche Zuchtprogramme gibt es bereits?

Für vielen Krankheiten sind bereits Zuchtprogramme erstellt und im Einsatz, z.B.:

  • Bekämpfung erblich bedingter Augenerkrankungen
  • Bekämpfung der Hüftgelenksdysplasie (HD)
  • Bekämpfung der Ellenbogendysplasie (ED)
  • Bekämpfung erblich bedingter Herzerkrankungen
  • Bekämpfung der Patella-Luxation (PL)
  • Bekämpfung der Taubheit

Darüber hinaus gibt es einen einheitlichen Belastungstest für die Rassen Mops und Französische Bulldogge und Bulldog um mögliche Atemprobleme bei diesen Rassen zu verringern.

 

 

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