Initiativen zur Wiederbelebung kynologischer Aktivitäten

von Peter Friedrich
Präsident des Verbandes für das Deutsche Hundewesen

Bitte werfen Sie einen Blick auf die Fotografien, die diesem Text beigefügt sind. Geht es Ihnen wie mir, und Sie haben genauso sehr das Gefühl, die Bilder mit ganz anderen Augen zu sehen als früher? Angenehme Erinnerungen mischen sich mit ein bisschen Wehmut, und die Frage nach der Zukunft steht unausgesprochen im Raum. Wann werden wir wieder zu einigermaßen normalen Verhältnissen zurückkehren können? Unter dem Einfluss des Coronavirus leben wir nun seit Monaten mit einer beträchtlichen Einschränkung unserer Handlungsfreiheit. Im Hundewesen gilt dies sowohl für Einzelpersonen als auch für ganze Klubs, und die negativen Folgen der sich über die Welt ausbreitenden Covid-19-Erkrankung sind weitreichend. Es ist somit nicht verwunderlich, dass nicht wenige Hundefreunde sehr angespannt sind und geradezu händeringend auf umfassende Veränderungen warten. Gleichzeitig ist uns wohl allen klar, dass Normalität auch in der Welt der Kynologie keineswegs schnell und zudem nur in schrittweiser Form einkehren wird. Die Frage ist, wie kommen wir am besten und verantwortungsvollsten wieder dorthin, dass Hündinnen und Rüden ihren Weg in die Zucht finden, dass Hundeausbildung und Hundesport betrieben wird, dass auf Ausstellungen Wertnoten errungen werden und dass Versammlungen wieder nicht mehr nur via Telefon oder Internet stattfinden?

Die Initiativen zur Wiederbelebung der Aktivitäten im VDH und in seinen Mitgliedsvereinen müssen wohlüberlegt sein, weil Fehlentscheidungen zu einer Verschärfung statt zu einer Milderung der Problemlage führen können. Und diese ist nicht zuletzt deshalb anspruchsvoll, weil wir einerseits Gesundheitsrisiken abwenden und andererseits konkretes gemeinschaftliches Handeln wieder ermöglichen wollen. Zusätzlich verkompliziert wird die Lage dadurch, dass jeder von uns im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus nicht nur sich selbst in Schwierigkeit bringt, sondern überdies zum Gefahrenherd für Mitbürger, insbesondere für Ältere und Vorgeschädigte, wird. Wir tragen also nicht nur Verantwortung für unseren eigenen Körper, sondern auch für das Wohl und Wehe von Mitmenschen, die uns persönlich und namentlich gar nicht bekannt sein müssen. Es ist an uns, diesem Tatbestand stets gebührend Rechnung zu tragen. So verfahrend, werden wir mit Geduld nach und nach den verschiedenen Formen von Übungsbetrieben und Veranstaltungen wieder zu ihrem angestammten Stellenwert verhelfen können. Allerdings wird das nicht in allen Bereichen gleich schnell und gleich reibungslos gehen und lokale Gegebenheiten sowie unerwartete Ereignisse können uns immer wieder zu Anpassungen unserer Handlungspläne zwingen.

Grob zusammengefasst sehe ich vier Entwicklungsphasen vor uns. Im ersten Anlauf werden wir wohl die Übungsstunden und Zuchtzulassungsprüfungen wieder in Gang bringen können. Schon im Juni sind hier deutliche Fortschritte denkbar. Leistungsprüfungen, seien es Gebrauchshundeprüfungen, Agilitywettkämpfe oder andere, werden hoffentlich mit nur recht kurzer Zeitverzögerung folgen können. Die nächste Ausbaustufe ist in Spezial-Rassehundeausstellungen zu sehen, die je nach den gezeigten Hunderassen unterschiedlich schwierig zu realisieren sein werden. Wenn es in der Gesamtgesellschaft nicht zu Rückschritten und erneuten Restriktionen kommt, so dürften im Sommer oder Herbst derartige Shows unter Umständen mit erheblichen Modifikationen machbar sein. Einzelne derer sind von VDH-Mitgliedsvereinen auch schon für frühere Zeitpunkte terminiert. Welche Modifikationen hinnehmbar sind und welche zu abträglich, muss im Einzelfall abgewogen werden. Das höchste Anspruchsniveau ist bei den Internationalen (und Nationalen) Rassehunde-Ausstellungen für alle Rassen gegeben. Ob dieselben noch im Jahr 2020 über die Bühne gehen können oder nicht, ist derzeit nicht zuverlässig einschätzbar. Genauso wenig vorhersagbar ist, ob demnächst Verschiebungen angesetzter Termine durch ungünstige Veränderungen der Lage in Europa erzwungen werden.

Für den Zeitpunkt, an dem Sie in ihrem örtlichen Verein oder in ihrer Landesgruppe nach einer sorgfältigen Abwägung der positiven Aspekte gegenüber den möglichen Risiken die Zeit gekommen sehen, Übungsstunden, Zuchtzulassungen, Prüfungen, oder Ausstellungen wieder durchführen zu wollen, möchte ich Ihnen noch einige Hinweise geben. Womöglich werden Sie die folgenden, in zehn Themenblocks gegliederten Informationen für Selbstverständlichkeiten halten; sollte aber für den einen oder anderen doch noch einer der Tipps nützlich sein, dann hätte ich mein Ziel erreicht.

1. Kommunikation mit Behörden

Die erste Tücke, die sich auftut, sind die unterschiedlichen Situationen und rechtlichen Vorgaben in den 16 Bundesländern. Wohl oder übel braucht jeder potentielle Veranstalter ein Mindestmaß an Wissen, was in seiner Region zum Zeitpunkt der Entscheidung zulässig und was verboten ist. Damit aber nicht genug. Unmittelbare Ansprechpartner sind die Kommunen, also die Städte und Gemeinden. Diese sollten von Seiten des jeweiligen Hundevereins über alle wesentlichen Gesichtspunkte, die hier in den Punkten 1 bis 10 angeführt werden, in schriftlicher Form informiert werden. Für die Kommunen ist dabei in aller Regel ein sogenanntes Hygienekonzept (auch häufig Hygieneplan oder Sicherheitskonzept genannt) von zentraler Bedeutung. Ein solches beschreibt die Maßnahmen zur Verhinderung von Neuansteckungen mit dem Coronavirus während des Übens oder während einer termingeschützten Veranstaltung. Die wichtigsten inhaltlichen Aspekte eines solchen Hygienekonzepts werden in den folgenden Passagen angesprochen. Natürlich muss man seiner Kommune auch insgesamt eine grobe Vorstellung davon vermitteln, was bei der jeweiligen Art von Veranstaltung geschieht und wer als Kontaktperson für Rückfragen zur Verfügung steht.

2. Meldungen

Für termingeschützte Veranstaltungen sollte ein elektronisches Meldesystem (E-Mail oder spezielles Programm) zur Anwendung gebracht werden. So werden Warteschlangen vor dem eigentlichen Beginn des Events vermieden. Gibt es eine Meldegebühr, so sollte diese vorab im Überweisungs- oder Abbuchungsverfahren und nicht am Veranstaltungstag entrichtet werden. Auch zu Trainingssessions sollte eine Anmeldung per E-Mail erfolgen. Nur so kann der Überblick sicher gewahrt werden. Vor der Meldung erwarten die potentiellen Interessenten logischerweise eine kleine Erläuterung darüber, was sie genau erwartet. Bitte teilen Sie frühzeitig mit, dass Schutzmasken mitgebracht werden müssen und die üblichen Hygieneregeln, wie Husten und Niesen in die Armbeuge und häufiges gründliches Händewaschen, einzuhalten sind. Auch angesichts eines berechtigten Interesses am Datenschutz wird es nicht zu umgehen sein, von jedem, der das Vereinsgelände betritt, seinen Namen, die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse zu erfassen und eine gewissen Zeit zu speichern. Dies gilt für Teilnehmer, Personal, Begleitpersonen, Assistenzkräfte und wer immer sonst das Veranstaltungsgelände betritt. Es ist erforderlich, sich das Einverständnis zur Speicherung der besagten personenbezogenen Daten zu holen. Wer dieses Einverständnis nicht gibt, sollte die Veranstaltungsörtlichkeit nicht betreten dürfen. Diese Datenerfassung ist deshalb sinnvoll, weil dergestalt im Notfall später eine Kontaktaufnahme möglich ist. Genauso wichtig ist die Klarstellung, dass Menschen mit irgendwelchen relevanten Krankheitssymptomen (Husten, Niesen, Fieber et cetera) sich unbedingt gänzlich vom Gelände fernhalten mögen. Die Problematik der Beaufsichtigung von Kindern sollte nicht ausgeblendet werden. Eine Begrenzung der Meldezahl kann vonnöten sein. Entscheidet sich der Verein für diesen Weg, so sollte die betreffende Zahl schon bei der ersten Ausschreibung veröffentlicht werden. Auch Limitierungen beim Trainingsbetrieb bedürfen der Vorbereitung.

3. Zeit- und Ablaufplanung

Wenn möglich gliedern Sie bitte die Geschehnisse in einen sequentiellen Umgang mit einzelnen Hunden oder zumindest in aufeinander folgende Blöcke. Was meine ich damit? Bei einer Zuchtzulassungsprüfung gibt es üblicherweise Phasen, während derer sich alle Hunde auf dem Platz befinden. Darauf sollte unter den gegebenen Umständen verzichtet werden. Ein Hund sollte mit einem Hundeführer antreten, gemessen, standgemustert, verhaltensüberprüft und bei Bedarf bezüglich seiner Arbeitsbereitschaft getestet werden und nach der Dokumentation der erzielten Ergebnisse den Platz endgültig wieder verlassen. Danach könnte dann der nächste Kandidat vorgeführt werden und so weiter. Es ist ein Leichtes, vorab die Startzeiten zu veröffentlichen und Menschen und Hunde so weitestgehend getrennt voneinander zu halten. Während des Tagesverlaufes ist es hilfreich, wiederholt vorausschauende Zeitansagen zu machen (Wann ist wer dran?), um keine Staus aufkommen zu lassen.

Auch beim Richten einer Klasse im Showring kann ein Vorgehen gewählt werden, bei dem ein Hund nach dem anderen hereingerufen und beurteilt wird, ohne dass zuvor alle Starter der Klasse zusammen im Ring gewesen sind. Zum Stechen um die Platzierungen können dann, sofern der Richter zu einer Eingrenzung fähig ist, die vier bis sechs aussichtsreichsten Tiere hereingerufen werden.

Ist eine Vereinzelung der Hunde nicht machbar, so ist eine Aufteilung in Gruppen, die sich nicht begegnen, die Methode der Wahl. Je umsichtiger, zuverlässiger und transparenter der Zeit- und Ablaufplan gestaltet ist, umso reibungsloser und sicherer wird der Tag verlaufen. Großräumige Parkflächen sind in diesem Zusammenhang ebenfalls unbedingt anzustreben.

4. Räumliche Distanz zwischen Personen

Veranstaltungen im Freien ist gegenüber Hallenveranstaltungen der Vorzug zu geben. Ihr Risiko ist per se kleiner und zudem besser in den Griff zu bekommen. In normalen Situationen muss grundsätzlich ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen zwei Personen eingehalten werden. Meiner Meinung nach sollten es bei Phasen des Arbeitens mit dem Hund, die Bewegung beinhalten, aufgrund des heftigeren Atmens mindestens zwei bis drei Meter sein. Große Übungsplätze und ungewöhnlich große Ausstellungsringe sind also Trumpf, und neben den Zeit- und Ablaufplänen gewinnen auch Raumpläne für Außenanlagen und Innenräume an Bedeutung. Schaffen Sie generell getrennte Ein- und Ausgänge und in diesem Sinne "Einbahnstraßensysteme", wann immer die Rahmenbedingungen es zulassen. Auch dies sollte draußen und drinnen geschehen. Innerhalb von Ausstellungsringen sind besonders große Abstände gewiss zielführend. Sollten Speisen und Getränke ausgegeben oder Verkaufsstände einbezogen werden, so haben die Verfahrensweisen hohen Sicherheitsstandards zu genügen. Das beinhaltet nicht zuletzt Wartezeiten. Warteschlangen sind zu vermeiden oder räumlich sehr stark zu entzerren. Optische Markierungen am Boden können hier das Gebot der Stunde sein. Auf Publikum muss womöglich gänzlich verzichtet werden oder es können dem Geschehen nur ausgesprochen wenige Zuschauer beiwohnen. Für den Einlass von Hilfspersonen und Assistenzkräften kann mit Fingerspitzengefühl ein Weg gefunden werden. Auf sehr spezielle Situationen, die uns bezüglich des Einhaltens von Mindestabständen vor echte Herausforderungen stellen, möchte ich im nächsten Abschnitt etwas näher eingehen.

5. Schutzmasken

Keiner von uns kann hier und jetzt alle Details zum Tragen von Schutzmasken absehen, sicher ist jedoch, dass diese Form von Sicherheitsvorkehrung weiterhin einen erheblichen Stellenwert haben wird. In geschlossenen Räumen und im sozial belebten Freiland ist das auch gewiss ohne übermäßige Probleme leistbar. Alle Klubs sollten deshalb einige Schutzmasken in Reserve haben, um sie gegebenenfalls Bedürftigen überlassen zu können. Das Thema "Richten mit und ohne Schutzmasken" werde ich etwas weiter hinten behandeln. Allerdings möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass es spezielle Situationen gibt, bei denen eine relativ hohe körperliche Nähe gegeben ist, das Tragen einer Schutzmaske aber kaum sinnvoll erscheint. Wenn der Hundeführer nach der letzten Aktionsübung bei der IGP3-Prüfung an seinen Hund herantritt und die Grundstellung einnimmt, sich also prüfungsordnungskonform verhält, steht er nahe beim Helfer und müsste eigentlich eine Schutzmaske tragen. Das kann ich mir weder beim Helfer noch beim Hundeführer vorstellen, wohl wissend, dass meine Meinung nicht mehr als eine unverbindliche Empfehlung darstellt. Ein Abrufen des Hundes oder eine andere Umgestaltung der Prüfungsordnung übertritt wohl ebenfalls die Grenzen des Zulässigen. Ich weiß nicht, ob die Vereinbarung getroffen werden kann, dass in der angesprochenen Situation beide Personen, wenn sie in den Nahbereich geraten, den Blick jeweils stark nach rechts zu wenden haben und so eine Übertragung von Viren verhindert wird. Glücklicherweise gibt es nur sehr wenige solcher "Spezialsituationen", die obendrein noch selten auftreten und schnell vorübergehen, für die eine Sonderregelung unabdingbar erscheint.

6. Reinigung

Das Reinigen und Desinfizieren zum Beispiel von Sanitäranlagen sollte so wie es in den bundesweiten, landesweiten oder lokalen rechtlichen Vorgaben für Restaurants gefordert wird, geschehen. Ausreichende Mengen an Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie Einweghandschuhen müssen bevorratet sein.

7. Aushänge

Schon am Eingang sollte ein auffälliger, verständlicher Aushang mit den wichtigsten Verhaltensregeln geradezu unübersehbar befestigt sein. Weitere Aushänge innerhalb des Vereinsgeländes an ausgewählten Stellen sind wünschenswert.

8. Beurteilung / Trainingsanleitung

Die Meinungen gehen auseinander, wenn es darum geht, welche Verfahrensweisen beim Richten oder bei der Übungsleitertätigkeit noch annehmbar sind und für welche das nicht mehr gilt. Ich persönlich finde zum Beispiel einen Bewertungsvorgang auf einer Ausstellung, bei dem der Richter eine Schutzmaske trägt, nicht in Ordnung. Zu unvorhersehbar erscheint mir, wie das in verschiedenen Momenten auf die Hunde wirkt und was in ihnen auslöst. In aller Regel wird das gut gehen, aber im Ausnahmefall kann das für den Vierbeiner verstörend sein, selbst wenn er gründlich vorbereitet worden ist. Meiner Meinung nach muss darauf hingearbeitet werden, dass bei der Einzelmusterung eines Hundes weder Zuchtrichter noch Vorführer eine Maskenpflicht auferlegt wird. Als Zugeständnis finde ich es noch hinnehmbar, wenn für Momente des nahen Herantretens zum Beispiel bei der Zahnkontrolle oder bei der Messung der Widerristhöhe für eine kurze Zeitspanne eine Schutzmaske angelegt wird. Die äußere Anatomie ist aus meiner Sicht aus zwei bis drei Metern Abstand zwar nicht so perfekt wie sonst, aber immer noch mit verantwortbarer Qualität erurierbar. Einen sehr maßvollen Tribut an die widrigen Umstände muss diesbezüglich wohl in Kauf genommen werden. Die störende Wirkung einer vom Richter getragenen Schutzmaske für den Beurteiler selbst ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Für Übungsleiter tun sich analoge Probleme auf. Einen Helfer in der Abteilung C mit einem Mundschutz arbeiten zu lassen, halte ich für nicht tragbar. Es steht Ihnen frei, sich meinen Gedanken anzuschließen oder die Dinge anders zu sehen und zu arrangieren.

Wenn in einem Rassehunde-Zuchtverein normalerweise Ausstellungsergebnisse Voraussetzung für die Meldung zu einer Zuchtzulassungsprüfung sind, so spricht von Seiten des VDH nichts dagegen, zu Zeiten der gegenwärtigen Pandemie auf dieselben zu verzichten, wenn eine gründliche Inspektion bei der Zuchtzulassung durchgeführt wird. Den Hund zur Zucht zu verwenden und den Eigentümer zum Nachreichen der Ausstellungsergebnisse zu verpflichten, ist weniger geschickt, weil Rechtsstreitigkeiten drohen, wenn der Hund über ein "genügend" im Showring schließlich nie hinauskommt. Eine weitere Fallkonstellation: Wenn in einem Rassehunde-Zuchtverein normalerweise eine Begleithundprüfung Voraussetzung für die Meldung zu einer Zuchtzulassungsprüfung ist, so spricht von Seiten des VDH nichts dagegen, zu Zeiten der gegenwärtigen Pandemie die Zuchtzulassungsprüfung abzunehmen, die Papiere zurückzuhalten und die Freigabe zur Zucht dann zu erteilen, wenn der Nachweis der bestandenen Begleithundprüfung nachgereicht wird.

Richter sollten sich auf jeden Fall die Zähne der Hunde vom Vorführer zeigen lassen. Ob bei einer Ausstellung Richterberichte erstellt werden oder nicht, legen wir momentan ins Ermessen der Vereine. Spricht der Richter seine Berichtsformulierungen in ein Mikrofon und Lautsprecher sind so installiert, dass alle Anwesenden einschließlich des Ringsekretärs das Gesagte problemlos hören, ist die beste Lösung gefunden. Richter und Schreiber kommen sich dann nicht zu nahe, und die Hundeführer erhalten den vollen Service. Eine Übertragung der niederzuschreibenden Inhalte per Mobiltelefon ist ebenfalls denkbar. Plexiglas-Trennscheiben zur Sicherung der Schreibkräfte haben deutliche Nachteile. Ihre Empfindlichkeit gegen Windböen ist nur einer davon. Bei Essens- und Getränkeausgaben und bei Büros hingegen leisten sie gute Dienste.

Auf Siegerehrungen und optionale Wettbewerbe wie den Zuchtgruppen-Wettbewerb sollte verzichtet werden. Mittel zur Handdesinfektion müssen im Ring jederzeit verfügbar sein. Wenn Speichelproben von Hunden zur Gewinnung von DNA gebraucht werden, so sie sollten unter Aufsicht des amtierenden Richters vom Eigentümer selbst entnommen werden.

9. Vereinsinterne Aufgabenverteilung

Eine klare Rollenverteilung mit eindeutigen Verantwortlichkeiten ist anzustreben. Besonders wichtig ist es, eine geeignete Person zu haben und bekannt zu machen, die die Anwesenden freundlich instruiert, wenn sie des Zuspruchs bedürfen. Gleichzeitig kann sie eine Aufsichtsfunktion ausüben und für Verbesserungen sorgen, wo Unzulänglichkeiten ins Auge springen.

10. Ungleichbehandlung

Sicher ist Ihnen aufgefallen, dass ich es in den vorstehenden Ausführungen vermieden habe, bindende Vorschriften von Seiten des VDH zu formulieren, die über Regelungen hinausgehen, die sich aus den Satzungen und Ordnungen von FCI und VDH ergeben. Die Mitgliedsvereine des VDH haben über Jahrzehnte auf demokratischem Wege einen Rechtsrahmen geschaffen, der die Zuchthoheit und weitreichende Entscheidungsfreiheiten bei Sportveranstaltungen bei ihnen selbst belässt. Gegenwärtig erhalte ich widersprüchliche Zuschriften zu diesem Problemfeld. Einige Klubs verweisen auf die Vereinsautonomie und betonen, dass deren Infragestellung auch nur in Einzelaspekten nicht geduldet werden kann. Andere Klubs fänden es in Ordnung, wenn ihnen eine außenstehende Autorität klare Instruktionen gäbe. Es bleibt die Hoffnung und das Vertrauen in die Kompetenzen der Klubvorstände, die von begründeten Empfehlungen ausgehend eingehende Überlegungen anstellen und die Weichen für die Praxis stellen werden. Ein kooperatives Miteinander von Vereinen hat in den letzten Wochen schon öfter zu einem koordinierten, gleichartigen Agieren geführt. Regionale Behördenentscheidungen können dennoch dazu führen, dass in Stadt A eine bestimmte Veranstaltung erlaubt wird und in Stadt B auf sie verzichtet werden muss. Neid und Missgunst sind die falsche Reaktion darauf, Toleranz und Solidarität die richtige.

Was mir als Irrweg erscheint, sind solche Online-Events im Internet, die mit regulären, ernsthaft zuchtrelevanten Veranstaltungen leicht verwechselt werden können. Mittlerweile gibt es schon Online-World-Shows mit Richterberichten und Wertnoten von FCI-Richtern, die auf der Zusendung von Videos oder Fotografien beruhen. Fun-Events bei denen lustige Szenen von Leuten kommentiert werden, die keine Amtsträger sind, sind etwas anderes, aber alles in allem gilt es in diesem Terrain Gefahren abzuwehren.

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