Alpensieger/Alpenchampion

Jedes Jahr werden auf von der FCI geschützten Internationalen Ausstellungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz verschiedene Alpensieger-Titel vergeben. Die Alpensieger-Ausstellungen werden von den Dachverbänden (VDH, ÖKV und SKG) jährlich bekannt gegeben. 

Die Alpensieger-Titel

Der Titel „Alpensieger“ wird an die beiden CACIB-Hunde (Klassen: Offene, Zwischen, Champion und Gebrauchshund) vergeben.

Der Titel „Alpen-Jugendsieger“ kann an die beste Hündin und den besten Rüden jeder Rasse auf einer Alpensieger-Ausstellung (Klasse: Jugend) vergeben werden, sofern sie ein V1 erhalten haben.

Der Titel „Alpen-Veteranensieger“ kann an die beste Hündin und den besten Rüden jeder Rasse auf einer Alpensieger-Ausstellung (Klasse: Veteranen) vergeben werden.

Die Vergabe der Titel liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Ein Rechtsanspruch auf die Titelvergabe besteht nicht.

Die Alpenchampion-Titel

Der Titel „Alpenchampion“ wird an die Hunde vergeben, die drei Alpensieger-Titel und eine weiteren CAC-Anwartschaft erhalten haben. Voraussetzung ist, dass die Alpensieger-Titel in drei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich und Schweiz) und von drei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden. Die weitere CAC-Anwartschaft muss in dem Land vergeben worden sein, das den Titel „Alpenchampion“ ausstellt. Der Titel „Alpenchampion“ berechtigt zum Start in der Championklasse in Deutschland, Schweiz und Österreich.

Der Titel „Alpen-Jugendchampion“ wird an die Hunde vergeben, die zwei Alpen-Jugendsieger-Titel erhalten haben. Voraussetzung ist, dass diese Titel in zwei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und von zwei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden.

Der Titel „Alpen-Veteranenchampion“ wird an die Hunde vergeben, die zwei Alpen-Veteranensieger-Titel erhalten haben. Voraussetzung ist, dass diese Titel in zwei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und von zwei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden.

Titelantrag

Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Folgende Unterlagen werden für die Zuerkennung benötigt:

  • Alpenchampion: Kopien der drei Alpensieger-Urkunden (Richterberichte) sowie Nachweis der weiteren CAC-Anwartschaft, die bei dem titelausstellenden Dachverband erbracht wurde
  • Alpen-Jugendchampion: Kopien der zwei Alpen-Jugendsieger-Urkunden (Richterberichte)
  • Alpen-Veteranenchampion: Kopien der zwei Alpen-Veteranensieger-Urkunden (Richterberichte)

Für alle Alpenchampion benötigen wir:

  • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)

Wo muss ich die Unterlagen einreichen?

Der „Alpenchampion“, der „Alpen-Jugendchampion“ und der „Alpen-Veteranenchampion“  können wahlweise bei einem der drei Dachverbände (VDH, ÖKV oder SKG) beantragt werden.


Die Unterlagen schicken Sie bitte an:
VDH Service GmbH
z.H. Frau Rebecca Grimm
Westfalendamm 174
44141 Dortmund

oder per E-Mail an: grimm[at]vdh[.]de

foto

Frau Rebecca Grimm
Tel.: 0231 / 5 65 00-69
E-Mail: grimm[at]vdh[.]de

Wie hoch sind die Titelgebühren?

Folgende Gebühren sind für die Ausstellung des Titels zu zahlen:

  • Bestätigung des Titels „Alpenchampion“ mit Urkunde und goldene Plakette
  • Bestätigung des Titels „Alpenchampion“ mit Urkunde (ohne Plakette)    
  • Bestätigung des Titels „Alpen-Jugendchampion“ mit Urkunde   
  • Bestätigung des Titels „Alpen-Veteranenchampion“ mit Urkunde   
 50,00 Euro
 45,00 Euro
 35,00 Euro
 35,00 Euro

 

Die Gebühr muss per Vorkasse auf folgendes Konto überwiesen werden:


VDH Service GmbH
Sparkasse Dortmund
Konto-Nr.: 1 165 690
BLZ: 440 501 99
IBAN: DE64 4405 0199 0001 165690
BIC DORTDE33


Bitte bei jeder Überweisung folgenden Verwendungszweck angeben:
Alpenchampion/Hundename

 

 

 

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