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Rasselexikon: American Cocker Spaniel

Name:
American Cocker Spaniel
Ursprungsland:
Vereinigte Staaten von Amerika
Standardnummer:
167

Widerristhöhe:
Die ideale Höhe, gemessen am Widerrist, ist für einen ausgewachsenen Rüden ca. 38cm und für eine ausgewachsene Hündin ca. 35cm.
Gewicht:

Verwendung:
Stöberhund, Begleithund
FCI-Gruppe 8:
Apportierhunde - Stöberhunde - Wasserhunde
Sektion 2 Stöberhund Ohne Arbeitsprüfung.

» Züchter für die Rasse "American Cocker Spaniel"
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Beschreibung
Der Amerikanische Cocker Spaniel ist das kleinste Mitglied in der Gruppe der Hunde für Jagd- und Fischereiliebhaber. Er hat ein kräftiges, kompaktes Gebäude, einen fein gemeißelten, edlen Kopf und ist insgesamt ein völlig ausgewogener Hund von idealer Größe. Er steht gut aufgerichtet auf geraden Vorderläufen, wobei die Rückenlinie leicht abfällt bis hin zur kräftigen, angemessen gewinkelten, bemuskelten Hinterhand. Er ist ein Hund, tauglich zu beträchtlicher Schnelligkeit, verbunden mit grosser Ausdauer. Vor allem muss er ungezwungen und fröhlich sein, gesund, insgesamt gut ausgewogen und in der Bewegung eine große Neigung zur Arbeit zeigen. Ein in allen Teilen gut ausgewogener Hund ist wünschenswerter als einer mit stark gegensätzlichen guten Punkten und Fehlern. VERHALTEN/CHARAKTER(WESEN): Ausgeglichen im Temperament, ohne Anzeichen von Ängstlichkeit.

Haarkleid
Am Kopf kurz und fein, am Gebäude von mittlerer Länge mit genügend Unterhaar zum Schutz. Der Behang, Brust, Bauch und die Rückseiten der Läufe sind gut befedert, jedoch nicht so übermäßig, dass die wahren Linien des Cocker Spaniels verdeckt, die Bewegung oder sein Erscheinungsbild und seine Aufgabe als ein maßvoll behaarter Jagdhund beeinträchtigt werden. Die Beschaffenheit ist äußerst wichtig. Das Haarkleid ist seidig, glatt oder gering gewellt und von einer Beschaffenheit, die leichte Pflege erlaubt. üppiges, lockiges oder wolliges Haarkleid soll streng bestraft werden. Der Gebrauch von elektrischen Schermaschinen am Haarkleid des Rückens ist nicht erwünscht. Um die wahren Linien des Hundes zu betonen, sollte er getrimmt werden, damit er so natürlich wie möglich erscheint. Schwarze : Einfarbig Schwarze einschließlich Schwarze mit Loh-Abzeichen. Das Schwarz sollte pechschwarz sein, braune oder leberfarbige Schattierungen sind unerwünscht. Etwas Weiß an der Brust und/oder am Hals ist erlaubt; Weiß an jeder anderen Stelle soll disqualifizieren. Andere Einfarbige außer Schwarze (ASCOB) : Andere Einfarbige außer Schwarze, die vom hellsten Creme bis zum dunkelsten Rot variieren, einschließlich Braun und Braun mit Loh-Abzeichen. Die Farbe soll von einheitlicher Tönung sein, aber eine hellere Farbe an der Befederung ist erlaubt. Etwas Weiß an der Brust und /oder am Hals ist erlaubt; Weiß an jeder anderen Stelle soll disqualifizieren. Mehrfarbige : Zwei oder mehr klare, gut voneinander abgegrenzte Farben, eine von diesen muß weiß sein; Schwarz/Weiße, Rot/Weiße (das Rot kann vom hellsten Creme bis zum dunkelsten Rot variieren), Braun/Weißund « Schimmel » (roan), einschließlich jeder dieser Farbkombinationen mit Loh-Abzeichen. Es ist wünschenswert, dass die Loh-Abzeichen sich an denselben Stellen befinden wie bei den Schwarzen und den anderen Einfarbigen. « Schimmel » (roan) sind bei den Mehrfarbigen einzuordnen und können jede der herkömmlichen Schimmelzeichnungen haben. 90% oder mehr einer Grundfarbe soll disqualifizeiren. Loh-Abzeichen: Die Farbe des Lohs kann vom hellsten Creme bis zum dunkelsten Rot reichen und ist beschränkt auf 10% oder weniger der Farbe des betreffenden Cockers; Loh-Abzeichen über 10% sollen disqualifizieren. Die Loh-Abzeichen bei Schwarzen oder Anderen Einfarbigen sollen sich an folgenden Stellen befinden: 1. Ein deutlicher Loh-Punkt über jedem Auge. 2. An den Seiten des Fanges und an den Backen. 3. An den Unterseiten des Behanges. 4. An allen Pfoten und/oder Läufen. 5. Unter der Rute. 6. An der Brust: freigestellt; Vorhandensein oder Fehlen soll nicht bestraft werden. Loh-Abzeichen, welche nicht ohne weiteres sichtbar oder kaum zu sehen sind, sollen bestraft werden. Loh am Fang, das sich nach oben derart ausdehnt, dass es sich verbindet, soll ebenfalls bestraft werden. Das Fehlen von Loh-Abzeichen bei den Schwarzen oder anderen Einfarbigen an einer der spezifischen Stellen bei einem sonst Loh-Abzeichen aufweisenden Hund soll disqualifizieren.
Infomaterial
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