Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer oder Betreuer eines Hundes; eine Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein ist nicht erforderlich. Bei Kursbeginn ist das Vorliegen einer Haftpflicht-Versicherung nachzuweisen und ein gültiger Impfausweis (Tollwutimpfung) vorzulegen.
Zugelassen sind alle Hunde. Bei der Zulassung ist zu berücksichtigen, dass der Hund bei der Prüfung mindestens zwölf Monate alt sein muss. Verhaltensörte oder in ihrem Verhalten sehr problematische Hund können nicht angenommen werden, da im Rahmen der Vorbereitungskurse keine Verhaltenstherapie angeboten werden kann. Ein einheitliches Grundniveau der Teilnehmer ist anzustreben. Stellt sich im Laufe des Vorbereitungskurses heraus, dass ein Hund als verhaltensgestört oder sehr problematisch einzustufen ist, besteht für den Hundehalter kein Anspruch, den Vorbereitungskurs fortzusetzen und abzuschließen.