Neue VDH-Ausstellungsordnung

Die auf der letzten Mitgliederversammlung beschlossenen Änderungen der VDH-Satzung und der Ordnungen wurden am 29.03.2016 beim Amtsgericht eingetragen und treten damit in Kraft.

Wir stellen Ihnen im Folgenden die wichtigsten Änderungen vor:

 

Einsatz von Laserpointern und Zwingerwerbung ist verboten.

Die Benutzung von Laserpointern ist untersagt. Des Weiteren darf weder im Bewertungs- noch im Ehrenring auf die Abstammung des vorgeführten Hundes und/oder auf den Zwinger (z. B. durch Aufdruck auf die Kleidung) hingewiesen werden. (§ 9)

Die Abschaffung der Ehrenklasse ist formell von der Mitgliederversammlung bestätigt worden.

Höchstmögliche Formwertnote in der Jugendklasse ist das V1.

In der Vergangenheit war es den Vereinen freigestellt, ob sie das V1 oder das SG1 als höchstmögliche Formwertnote in der Jugendklasse vergeben. Die neue Regelung sieht verbindlich das V1 als höchstmögliche Formwertnote vor.

Der „Beste Jugendhund“ wird aus dem mit „Vorzüglich 1“ platzierten Rüden und der mit „Vorzüglich 1“ platzierten Hündin der Jugendklasse ermittelt und nimmt am Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teil. (§ 13 Nr. 2)

Neuer Stichtag für die Alterszuordnung

Das geforderte Lebensalter muss der Hund am Tag der Bewertung erreicht haben. (§ 13 Nr. 3)

Für die Ausstellungen, deren Ausschreibung vor Inkrafttreten der neuen Ausstellungsordnung veröffentlicht wurde und für die Hunde angemeldet werden konnten, gilt noch die Alterszuordnung gemäß der alten Ausstellungsordnung. Demnach muss der Hund das geforderte Lebensalter am Tag vor der Bewertung erreicht haben. Die betroffenen Ausstellungen informieren entsprechend.

Zuchtrichter-Anwärter

Die Zuchtrichter-Anwärter müssen sich nicht mehr bei der Ausstellungsleitung vorher schriftlich anmelden und eine Genehmigung einholen. Sie müssen den Lehrrichter kontaktieren und im Falle seiner Zustimmung die Ausstellungsleitung informieren.

Die Ausstellungsleitungen sind angehalten, die Ableistungen von Anwartschaften aktiv zu fördern. Über geplante Anwartschaften ist die Ausstellungsleitung zu informieren. Weiteres regelt die Zuchtrichter-Ausbildungsordnung. (§ 23)

Es obliegt dem Lehrrichter dafür zu sorgen, dass der Zeitaufwand für die Ausbildung des Anwärters nicht zu Lasten der Bewertung geht (s. § 11 Nr. 2 der Zuchtrichter-Ausbildungsordnung).

Best of Breed (BOB und Best of Opposite Sex (BOS))

Auf Internationalen & Nationalen Ausstellungen wird der Titel „Best of Opposite Sex“ zwingend vergeben. An dem Wettbewerb nehmen maximal vier Hunde teil.
 
Der Beste Jugendhund, die CACIB Gewinner und der Beste Veteran konkurrieren um das BOB. Neben dem BOB muss der Richter auch den besten Hund des anderen Geschlechts (BOS) auswählen.

Alternativ kann auch ein Wettbewerb für den Besten Rüden und die Beste Hündin durchgeführt werden. In diesem Fall treten nur zwei Hunde um die Titel BOB und BOS an.

Option: (für den Fall, dass ein optionaler Wettbewerb um den Besten des jeweiligen
Geschlechtes “Best of Sex” durchgeführt wird): Es konkurriert der Beste Rüde gegen die Beste Hündin für das BOB und das BOS.


Optionaler Wettbewerb: Bester Rüde/Beste Hündin
Mindestens teilnahmeberechtigt: der “Beste Jugendhund”, die CACIB-Gewinner und der “Beste Veteran”.

Der Richter platziert die Hunde nach ihrer Qualität ohne die Klasse zu berücksichtigen, aus
der der Hund kommt. (§ 24)


Titel und Titelanwartschaften werden automatisch vergeben.

Auf Ausstellungen wurden immer wieder die Anwartschaften nicht vergeben, obwohl der Hund die höchstmögliche Formwertnote erhalten hatte. Dies geschah meist aufgrund der Unwissenheit der (ausländischen) Zuchtrichter. Die Mitgliederversammlung hat daher folgende Neuregelung beschlossen:

Die Vergabe von Titeln und Titel-Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
Eine Vergabe der höchstmöglichen Formwertnote „Vorzüglich“ und der Platzierung des entsprechenden Hundes auf Platz 1 der jeweiligen Klasse ist grundsätzlich nur in Verbindung mit der Vergabe des entsprechenden Titels bzw. Titelanwartschaften möglich. Sollte der Zuchtrichter keinen Titel bzw. keine Titelanwartschaft vergeben, muss dies vom Zuchtrichter ausdrücklich im Richterbericht erwähnt werden. (§25)

Mehrfacher „Deutscher Champion (Klub)“ möglich

Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, dass der Titel „Deutscher Champion (Klub)“ mehrfach von einem Hund erlangt werden kann, wenn es mehrere VDH-Vereine gibt, die die Rasse betreuen. In der Vergangenheit war dies nicht möglich und der Hund konnte nur einen Titel „Deutscher Champion (Klub) führen. Der Zusatz „nur einmal“ wurde in der Ordnung gestrichen.

Ein Hund kann den Titel „Deutscher Champion (Klub)“ nur einmal und nur von einem – die jeweilige Rasse betreuenden – Verein verliehen bekommen. (§ 28)



Die gesamte neue Ausstellungsordnung finden Sie auf www.vdh.de/ordnungen

 

 

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