Niedersächsisches Hundegesetz: Zentrales Register und Sachkundenachweis ab 1. Juli 2013

Folgende Neuerungen ergeben sich aus dem Niedersächsischen Hundegesetz für Hundehalter:

Zentrales Register
Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann. Eine Registrierung ist unter www.hunderegister-nds.de oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400 möglich.

Nachweis der Sachkunde
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das ML auf seiner Homepage veröffentlicht unter www.ml.niedersachsen.de Hier finden Hundebesitzer auch eine Literaturliste, die zur Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein kann.

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