Die Unterbringung des Hundes muss den Bedürfnissen (Bewegungs- und Beschäftigungsdrang) und den rassetypischen Eigenschaften (Größe, Haarkleid, etc.) angepasst sein.
Mindestens zweimal täglich benötigt der Hund für insgesamt zwei Stunden Auslauf, unabhängig davon, ob er im Haus oder im Zwinger gehalten wird.
Ein Einzelhund sollte nicht länger als fünf Stunden allein gelassen werden.
Junghunde bis ca. fünf Monate brauchen Ruhezeiten und den intensiven, unmittelbaren Kontakt zum Menschen, wann immer sie möchten.
Junghunde bis zum 8. Lebensmonat sollten nicht ausschließlich im Zwinger gehalten werden. Auf die Anbindehaltung muss generell verzichtet werden.
Einzelhunde sollten nur dann auf unbewohnten Grundstücken gehalten werden, wenn die tägliche Anwesenheit des Halters/ Betreuers über mindestens acht Stunden gesichert ist.
Konsequente, hundeverständliche Erziehung und Sozialisierung gehören zur artgerechten Haltung. Die Vorbereitungskurse zum VDH-Hundeführerschein helfen Ihnen dabei.
Die regelmäßige Körperpflege des Hundes (Bürsten) dient nicht nur der Hygiene, sondern festigt auch die soziale Bindung zwischen Mensch und Hund.
Der erwachsene Hund benötigt stets frisches Wasser und eine bis zwei Mahlzeiten pro Tag mit ausgewogenem Futter. Der heranwachsende Welpe muss mehrmals täglich mit kleinen Portionen gefüttert werden.