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Startseite > Der VDH > FAQ Internationaler Schönheits-Champion

Welche Voraussetzungen müssen für die Zuerkennung des Titels erfüllt sein?

Die ausführlichen Bestimmungen finden Sie » hier.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Vier bzw. zwei CACIB-Vorschlagskarten (bei Hunden, die der Arbeitsprüfung unterworfen sind)
  • Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes
  • (gilt nur für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind): Nachweise der abgelegten Arbeitsprüfung mit Angabe des Prüfungsortes, des Prüfungsdatums und der zuständigen Richter.

 

Wo muss ich die Unterlagen einreichen?

Die Unterlagen schicken Sie bitte an:

Verband für das Deutsche Hundewesen
z.H. Frau Buchholz
Westfalendamm 174
44141 Dortmund

Wie hoch sind die Titelgebühren?

Folgende Gebühren sind für die Ausstellung des Titel zu zahlen:

  • Bestätigung Int. Champion*: 40,00 EUR
  • Bestätigung Int. Champion mit Arbeitsprüfung*: 25,00 EUR

* einschl. CACIB-Bestätigung


Die Gebühr muss auf folgendes Konto überwiesen werden:

VDH Service GmbH
Sparkasse Dortmund
Konto-Nr.: 1 165 690
BLZ: 440 501 99
IBAN: DE64 4405 0199 0001 165690
BIC DORTDE33

Bitte bei jeder Überweisung folgenden Verwendungszweck angeben: Int. Schönheits-Champion/Hundename.

Wie lange dauert die Bestätigung des Titels

Die Zuerkennung des Titels "Internationaler Schönheits-Champion" erfolgt über den Weltverband, die Fédération Cynologique Internationale (FCI), und dauert erfahrungsgemäß ca. drei bis sechs Monate.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Buchholz
Tel: 02 31/5 65 00-63
E-Mail: buchholz@vdh.de

 

 

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