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Startseite > Der VDH > FAQ Anerkennung für das Ausland

Wann benötige ich eine Auslandsanerkennung?

Die Auslandsanerkennung ist ein vom VDH ausgestelltes Zertifikat, das benötigt wird, um einen Hund bei einem ausländischen Dachverband eintragen zu lassen, z. B. wenn der Hund ins Ausland verkauft werden soll.

Benötigt man für jedes Land eine Auslandsanerkennung?

Ja, eine Auslandsanerkennung wird für jedes Land benötigt.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werde?

Für die Ausstellung einer Auslandsanerkennung wird benötigt:

  • die Original-Ahnentafel des Hundes
  • die Adresse des neuen Hundesbesitzers
  • das Verkaufsdatum

 

Wo muss ich die Unterlagen einreichen?

Die Unterlagen schicken Sie bitte an:

Verband für das Deutsche Hundewesen
z.H.Frau Karneil
Westfalendamm 174
44141 Dortmund

Ist eine beglaubigte Ahnentafelkopie ausreichend

Nein, eine beglaubigte Ahnentafelkopie wird nicht akzeptiert. Die Ahnentafel muss im Original eingereicht werden, weil die Auslandsanerkennung an der Ahnentafel befestigt werden muss.

Wie hoch ist die Gebühr?

Bei Beantragung der Auslandsanerkennung durch den Züchter des betreffenden Hundes beläuft sich die Gebühr auf EUR 40,00 pro Hund.

Bei Beantragung der Auslandsanerkennung durch den neuen Hundebesitzer oder andere Personen beläuft sich die Gebühr auf EUR 60,00 pro Hund.

Die Gebühr muss auf folgendes Konto überwiesen werden:

VDH Service GmbH
Sparkasse Dortmund
Konto-Nr.: 1 165 690
BLZ: 440 501 99
IBAN: DE64 4405 0199 0001 165690
BIC DORTDE33

Bitte bei jeder Überweisung folgenden Verwendungszweck angeben: Auslandsanerkennung/Hundename.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Karneil
Tel: 02 31/5 65 00-29
E-Mail: karneil@vdh.de


 

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