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Die Haftung des Hundezüchters und -halters

24.09.2011, 10:00 – 13:00 Uhr
Ort: Dortmund, Hilton Dortmund


Themen

1. Halterhaftung

  • Begriff Tierhalter
  • Haftungsvoraussetzungen nach § 833 BGB
  • Haftung nach § 833, Abs. 2 BGB
  • Haftung des Tieraufsehers
  • Verjährung
  • Haftpflichtversicherung

2. Haftung des Verkäufers

  • Hauptpflichten aus dem Kaufvertrag
  • Möglichkeiten des Käufers bei Mängeln der Kaufsache
  • Verbrauchsgüterkauf
  • Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung im Kaufvertrag
  • Verjährung
  • Im Anschluss an das Seminar wird Ihnen Peter Lodenkämper, Abteilungsleiter der DEVK (Kooperationspartner des VDH) einen kurzen Vortrag zu folgenden Themen halten:


    Vereine und Ihre Haftung

  • Wer haftet, warum und in welchem Umfang?
  • Wie kann man sich hiergegen versichern?

  • Die Haftpflichtversicherung

  • Welche Aufgaben hat die Haftpflichtversicherung? u.a. Welpenschutz, ungewollter Deckakt, Vereinbarung für Züchter

  • Die Vereinshaftpflichtversicherung

  • Wen schützt sie, was leistet sie? – Gesetzliche und vertragliche Haftung
  • Was muss gesondert versichert werden? – Was kann generell nicht versichert werden? – Beispiele aus der Schadenpraxis

  • Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

  • Wer kann versichert werden? Drittschäden und Eigenschäden des Vereins
  • Ausschlüsse – Beispiele aus der Schadenpraxis

  • Die Vereins-Rechtsschutzversicherung

  • Wer ist versichert? Welche Rechtsbereiche sind versichert?
  • Was zahlt die Vereins-Rechtsschutzversicherung? Beispiele aus der Schadenpraxis

  • Spezialangebote für Mitglieder angeschlossener Vereine des VDH

  • Interessante Zusatzleistungen in der Hausrat-, Unfall- und Wohngebäudeversicherung

  • Teilnehmerkreis

    • Interessierte


    Referenten

    RA Uwe Sprenger
    RA Uwe Sprenger

    Peter Lodenkämper
    Peter Lodenkämper

    • Teilnehmerzahl: max. 80 Personen
    • Veranstaltungsart: Vorträge, Fragen
    • Teilnahmegebühr: 30 €



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