Die Haftung des Hundezüchters
und -halters
24.09.2011, 10:00 – 13:00 Uhr
Ort: Dortmund, Hilton Dortmund
Themen
1. Halterhaftung
- Begriff Tierhalter
- Haftungsvoraussetzungen nach § 833 BGB
- Haftung nach § 833, Abs. 2 BGB
- Haftung des Tieraufsehers
- Verjährung
- Haftpflichtversicherung
2. Haftung des Verkäufers
Hauptpflichten aus dem Kaufvertrag
Möglichkeiten des Käufers bei Mängeln der Kaufsache
Verbrauchsgüterkauf
Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung im Kaufvertrag
Verjährung
Im Anschluss an das Seminar wird Ihnen Peter Lodenkämper,
Abteilungsleiter der DEVK (Kooperationspartner des VDH) einen kurzen
Vortrag zu folgenden Themen halten:
Vereine und Ihre Haftung
Wer haftet, warum und in welchem Umfang?
Wie kann man sich hiergegen versichern?
Die Haftpflichtversicherung
Welche Aufgaben hat die Haftpflichtversicherung?
u.a. Welpenschutz, ungewollter Deckakt, Vereinbarung für Züchter
Die Vereinshaftpflichtversicherung
Wen schützt sie, was leistet sie? – Gesetzliche und vertragliche Haftung
Was muss gesondert versichert werden? – Was kann generell nicht
versichert werden? – Beispiele aus der Schadenpraxis
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Wer kann versichert werden?
Drittschäden und Eigenschäden des Vereins
Ausschlüsse – Beispiele aus der Schadenpraxis
Die Vereins-Rechtsschutzversicherung
Wer ist versichert?
Welche Rechtsbereiche sind versichert?
Was zahlt die Vereins-Rechtsschutzversicherung?
Beispiele aus der Schadenpraxis
Spezialangebote für Mitglieder angeschlossener Vereine des VDH
Interessante Zusatzleistungen in der Hausrat-, Unfall- und
Wohngebäudeversicherung
Teilnehmerkreis
Referenten

RA Uwe Sprenger

Peter Lodenkämper
- Teilnehmerzahl: max. 80 Personen
- Veranstaltungsart: Vorträge, Fragen
- Teilnahmegebühr: 30 €
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