1.1 Erziehung und Grundausbildung der Hunde
Obgleich die Bedeutung der Hundehaltung in der heutigen Zeit eher wächst, - zu nennen ist vor allem die wichtige soziale Funktion, die der Hund belegt - werden die Rahmenbedingungen für eine artgerechte Hundehaltung immer schwieriger. Maßgeblich dazu beigetragen haben die zahlreichen, aus einer wachsenden Hundefeindlichkeit entstandenen Gesetze und Verordnungen auf Landes- und Kommunalebene, die die Hundehaltung erheblich beeinträchtigen. Angesichts dieser sich verschlechternden Rahmenbedingungen sind sachkundige Hundehalter gefordert, die mit erzogenen und ausgebildeten Hunden rücksichtsvoll in Erscheinung treten. Die Ausbildung der Hunde zu umweltsicheren und verlässlichen Begleitern ist die notwendige Voraussetzung dafür, dass der Hund als angepasstes und verträgliches Mitglied der Sozialgemeinschaft akzeptiert wird. Diese Anforderungen werden vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) unterstützt und befürwortet. Restriktionen gegen Hundehalter, die über diese Anforderungen hinausgehen und ausschließlich die Zielsetzung verfolgen, Hundehaltung in Deutschland einzuschränken bzw. die Zahl der Hunde zu reduzieren, werden vom VDH nachdrücklich abgelehnt.
1.2 Aufgaben und Stellenwert des VDH
Bei der Vermittlung von Sachkunde für Hundehalter und bei
der Grundausbildung von Hunden haben der VDH und seine Mitgliedsvereine
bereits in der Vergangenheit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe
wahrgenommen und werden diese zukünftig durch die Einführung
des VDH-Hundeführerscheins noch weiter ausbauen. Entsprechend
dem VDH-Slogan „...wenn’s um den Hund geht - VDH“ wird
von den Hundehaltern und der Gesellschaft insgesamt erwartet,
dass der VDH entsprechende qualifizierte Angebote flächendeckend
mit akzeptablen Konditionen bereithält. Auf dem Sektor der
Ausbildung von Hunden ist ein diffuser Markt entstanden, auf dem
häufig unqualifizierte Anbieter mit völlig überzogenen
Preisen die Gunst der Stunde nutzen. Diese Entwicklung - in Verbindung
mit der zunehmenden Hundefeindlichkeit - erfordert im Interesse
aller Hundehalter einen starken VDH mit entsprechenden Angeboten
für alle Hundehalter.
1.3 Der "VDH-Hundeführerschein"
VDH-Mitgliedsvereine leisten mit der Durchführung von Begleithund-Prüfungen,
Team-Tests, Augsburger Modell etc. bereits einen wichtigen Beitrag
bei der Vermittlung der Sachkunde für Hundehalter und bei
der Grundausbildung von Hunden. Die verstärkte Nachfrage
nach diesem Angebot erfordert ein flächendeckendes und einheitliches
Angebot mit gleichen Qualitätsstandards und zu gleichen Konditionen
für alle Mitglieder in VDH-Mitgliedsvereinen und auch für
alle interessierten Nichtmitglieder. Dies ist auch deshalb wichtig,
weil seitens des Staates immer mehr Nachweise der Sachkunde von
Hundehaltern und der Grundausbildung von Hunden sowie „Verhaltenstests“ in
verschiedenen Zusammenhängen verlangt werden. Für viele
Hundehalter ist es hilfreich, wenn die Anerkennungsfähigkeit
durch eine einheitliche, bekannte Prüfung sichergestellt
wird.
Mit der Entwicklung des VDH-Hundeführerscheines ist nicht
die Forderung verbunden, einen Führerschein verbindlich für
alle Hundehalter vorzuschreiben. Es ist ein Angebot für alle
Hundehalter - unabhängig davon, ob Mitglied in einem VDH-Mitgliedsverein
oder nicht -, das auf freiwilliger Basis genutzt werden kann.
Wenn damit gleichzeitig für zahlreiche Hundehalter die Möglichkeit
geschaffen wird,ördlich geforderte Nachweise zu erbringen,
ist dies ein wichtiger Nebeneffekt, aber nicht das Hauptmotiv.
Im Vordergrund steht die verstärkte Nachfrage von Hundehaltern
nach Sachkunde und einer soliden Grundausbildung ihres Hundes,
um eine artgerechte, harmonische Hundehaltung bei schwieriger
werdenden Rahmenbedingungen zu befriedigen.
Mit dem VDH-Hundeführerschein wird auch die Zielsetzung verfolgt,
Hundesteuer-Nachlässe (Rabatte) und günstigere Prämien
für die Hundehaftpflicht-Versicherung bei Vorlage des VDH-Hundeführerscheines
durchzusetzen.
Der VDH-Hundeführerschein ist eine Prüfung, die auf
den sozialverträglichen Hund und das problemlose Auftreten
des Gespanns von Hund und Halter im Alltag abzielt. Es wird die
Sachkunde eines Hundehalters mit einem bestimmten Hund überprüft
und das konkrete Gespann »Hundehalter und Hund« am
Prüfungstag bewertet. Zukünftige Fehlentwicklungen können
nicöllig ausgeschlossen werden. Deshalb wird im Rahmen des
Vorbereitungskurses dem Hundehalter vermittelt, dass er das Gehorsamsniveau
seines Hundes auch nach bestandener Prüfung zum VDH-Hundeführerschein
halten bzw. verbessern soll und insbesondere bei Verhaltensauffälligkeiten
in Richtung Aggressivität umgehend fachmännischer Rat
einzuholen ist. Mit dem einheitlichen Zertifikat »VDH-Hundeführerschein« wird
bestätigt, dass ein bestimmter Hundehalter sachkundig ist
und der von ihm geführte bestimmte Hund ausgebildet und sozialverträglich
ist. Es ist daher sinnvoll, dass ein Hundehalter mit einem neuen
Hund erneut die Prüfung zum VDH-Hundeführerschein ablegt
und gegebenenfalls mehrere Familienmitglieder mit ein und demselben
Hund die Prüfung zum VDH-Hundeführerschein ablegen.
Die Bestimmungen zum VDH-Hundeführerschein sind an die VDH-Begleithund-Prüfung
angelehnt, betonen aber noch mehr den Aspekt der Sozialverträglichkeit
des Hundes in Alltagssituationen, während an die exakte Ausführung
der Unterordnungsübungen nicht ganz so hohe Anforderungen
gestellt werden. Wichtiger Bestandteil des VDH-Hundeführerscheins
ist auch die Vermittlung von Sachkunde für den Hundehalter,
die geschult und überprüft wird.
Vorbereitungskurse und Prüfungen zum VDH-Hundeführerschein
werden nach einheitlichen Kriterien und mit einheitlichen Gebühren
unter Mitwirkung von vom VDH ausgebildeten, geprüften und
anerkannten (lizensierten) „Ausbildern“ und „Prüfern“ durchgeführt.
1.4 Die Säulen des VDH-Hundeführerscheins
Die Ausbildung und Prüfung im Rahmen des VDH-Hundeführerscheins
basieren auf folgenden Säulen:
Im Rahmen von Vorbereitungskursen wird den Teilnehmern
umfangreiches Wissen über Hunde und Hundehaltung vermittelt.
Hierzu werden zu Beginn des Vorbereitungskurses Unterlagen (Leitfaden,
Videos etc.) ausgegeben, die im Selbststudium zu erarbeiten sind.
Darüber hinaus wird der Lehrgangsstoff in mehreren Unterrichtsstunden
vermittelt und vertieft. Ferner stehen die Ausbilder während
des gesamten Kurses für Fragen und Probleme der Teilnehmer
zur Verfügung. Die Teilnehmer müssen im Rahmen des Vorbereitungskurses
kein umfangreiches Fachwissen erlangen, die Vermittlung von theoretischen
Grundkenntnissen, die für die Haltung, den Umgang und die
Ausbildung von Hunden notwendig sind, steht im Vordergrund. Das
so erlangte Wissen wird am Ende des Vorbereitungskurses im Rahmen
einer schriftlichen Sachkundeprüfung durch neutrale Prüfer
abgefragt.
Hunde müssen erzogen sein und eine Grundausbildung haben.
Sie müssen jederzeit durch den Hundeführer kontrollierbar
sein - sie müssen gehorsam sein. Hierzu werden die wichtigsten
Grundübungen im Rahmen des Vorbereitungskurses erarbeitet.
Dies geschieht durch den Hundehalter, der unter fachmännischer
Anleitung seinen Hund ausbildet. Hierbei steht nicht die exakte
Ausführung der Übungen im Vordergrund, sondern die Erarbeitung
einer engen vertrauensvollen Bindung zwischen Hundehalter und
Hund, die dazu führt, dass der Hund in jeder Situation und
an jedem Ort durch den Hundehalter kontrolliert werden kann. Der
Gehorsam des Hundes wird im Rahmen einer Prüfung durch einen
neutralen Prüfer bewertet.
Im Rahmen des Vorbereitungskurses wird nicht nur der
Gehorsam des Hundes erarbeitet, sondern auch ein angemessenes,
rücksichtsvolles Auftreten des Hundehalters mit seinem Hund
in der Öffentlichkeit und in Alltagssituationen. Hierbei
soll sich der Hund friedlich und sozialverträglich präsentieren
und darf trotz großer Ablenkung und starker Belastung nicht
unangemessen aggressiv reagieren; der Hund muss durch den Hundeführer
kontrollierbar und jederzeit beherrschbar sein. Dieser Prüfungsteil
hat eine zentrale Bedeutung: unangemessen und/oder unkontrollierbar
aggressive sowie wenig frustrations- und stresstolerante Hunde
können nicht bestehen.
Aufgrund dieser Übungen mit den strengen Anforderungen an
den Hund sind wesentliche Elemente eines Verhaltens- bzw. Wesenstests
abgedeckt. Erhebliche Defizite im Sozialverhalten und eine übersteigerte
Aggressivität können in der Regel im Rahmen eines solchen
Vorbereitungskurses nicht kompensiert werden. Die Überprüfung
der Sozialverträglichkeit erfolgt durch neutrale Prüfer.
1.5 Qualifizierte Ausbilder und
Prüfer
Die Qualität eines Hundeführerscheins ist nicht allein
von guten und fachlich durchdachten Bestimmungen mit sinnvollen Übungen
abhängig, sondern wesentlich von einer guten Infrastruktur
mit qualifizierten Ausbildern und Prüfern. Deshalb können
im Rahmen des VDH-Hundeführerscheins nur qualifizierte und
vom VDH lizensierte Ausbilder und Prüfer tätig werden.
„Ausbilder“ sind fachlich qualifizierte und geprüfte
Hundeausbilder, die als Kursleiter der Vorbereitungskurse für
die Prüfung „VDH-Hundeführerschein“ verantwortlich
sind. Nur vom VDH lizensierte Ausbilder sind berechtigt, diese
Vorbereitungskurse durchzuführen.
„Prüfer“ sind fachlich qualifizierte, erfahrene
und geprüfte Hundeausbilder, die Prüfungen zum VDH-Hundeführerschein
mit den drei Säulen „Sachkunde des Hundehalters“, „Gehorsam“ und „Sozialverträglichkeit
des Hundes“ abnehmen. Nur vom VDH lizensierte Prüfer
dürfen diese Prüfungen abnehmen.
Voraussetzungen, Ausbildung und Prüfung der Ausbilder und
Prüfer werden gesondert geregelt.
1.6 Allgemeine Bestimmungen
Die Bestimmungen zum VDH-Hundeführerschein sind für
alle Beteiligten bindend. Alle Prüfungsteilnehmer haben die
gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. In Zweifelsfällen
kann der Prüfer individuelle Anforderungen stellen.
2.1 Veranstalter
Die Vorbereitungskurse zum VDH-Hundeführerschein werden im
Auftrag des VDH durchgeführt. Veranstalter der Kurse können
sein:
2.2 Anmeldung der Vorbereitungskurse
Die Durchführung eines Vorbereitungskurses ist dem VDH spätestens
14 Tage vor Beginn mit einem einheitlichen Formular anzuzeigen.Folgende
Angaben sind erforderlich:
Der VDH führt eine aktuelle Liste aller in Deutschland stattfindenden
Vorbereitungskurse. Diese Liste wird Interessenten zur Verfügung
gestellt sowie in der Verbandszeitschrift UNSER RASSEHUND und
im Internet veröffentlicht. Die Liste ist u. a. nach Postleitzahlen
sortiert undöglicht jedem Interessenten einen schnellen Überblick über
das aktuelle Kursangebot in seiner direkten Umgebung.
2.3 Durchführung der Vorbereitungskurse
a) Plätze und Örtlichkeiten
Die Vorbereitungskurse können auf folgenden Plätzen
und Örtlichkeiten durchgeführt werden:
Bei der Auswahl der Örtlichkeiten haben die Veranstalter
die Auflagen der einzelnen Landeshundeverordnungen und kommunalen
Vorschriften zu beachten.
b) Anerkannte Ausbilder
Vorbereitungskurse können nur von anerkannten Ausbildern
(VDH-Liste „Ausbilder“) durchgeführt werden.
2.4 Voraussetzungen für Kursteilnehmer
a) Hundehalter
Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer oder Betreuer eines
Hundes; eine Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein ist nicht
erforderlich. Bei Kursbeginn ist das Vorliegen einer Haftpflicht-Versicherung
nachzuweisen und ein gültiger Impfausweis (Tollwutimpfung)
vorzulegen.
b) Hunde
Zugelassen sind alle Hunde. Bei der Zulassung ist
zu berücksichtigen, dass der Hund bei der Prüfung mindestens
zwölf Monate alt sein muss. Verhaltensörte oder in ihrem
Verhalten sehr problematische können nicht angenommen werden,
da im Rahmen der Vorbereitungskurse keine Verhaltenstherapie angeboten
werden kann. Ein einheitliches Grundniveau der Teilnehmer ist
anzustreben. Stellt sich im Laufe des Vorbereitungskurses heraus,
dass ein Hund als verhaltensgestört oder sehr problematisch
einzustufen ist, besteht für den Hundehalter kein Anspruch,
den Vorbereitungskurs fortzusetzen und abzuschließen.
2.5 Ablauf der Vorbereitungskurse
Der Vorbereitungskurs dauert ca. zwölf Wochen,
in denen ein bis zwei wöchentlich Übungsstunden stattfinden.
Die Prüfung zum VDH-Hundeführerschein soll spätestens
vier Monate nach Kursbeginn stattfinden.
2.6 Vermittlung von Sachkunde · Wissen über Hunde
und Hundehaltung Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet, das vom
Veranstalter bereitzuhaltende Teilnehmerpaket abzunehmen (pro
Familie mindestens einmal; entfällt, wenn der Teilnehmer
bereits einmal ein solches Paket erworben hat). Anhand der in
diesem Paket enthaltenen Lernmittel kann der Kursteilnehmer insbesondere
die notwendigen Kenntnisse für die Sachkundeprüfung
im Selbststudium erarbeiten. Das Teilnehmerpaket enthält
unter anderem:
Darüber hinaus findet im Rahmen der Vorbereitungskurse eine
theoretische Schulung durch den Ausbilder statt, der während
des gesamten Kurses für Fragen der Teilnehmer zur Verfügung
steht.
Den einzelnen Teilnehmern werden im Rahmen des Vorbereitungskurses
Grundkenntnisse aus dem Bereich der Hundehaltung vermittelt und
eine entsprechende fachliche Beratung angeboten. Dies beginnt
mit allgemeinen Informationen über Hunde und artgerechte
Hundehaltung. Dazu zählen Hinweise, inwieweit eine Haltung
in der Wohnung bzw. im Haus oder im Zwinger sinnvoll erscheint,
Informationen über die Ernährung und Pflege und wie
eine ausreichende Beschäftigung und Auslastung des Hundes
gewährleistet werden kann.
Den Hinweisen über ein angemessenes und rücksichtsvolles
Auftreten in der Öffentlichkeit kommt unter dem Gesichtspunkt
der Sozialverträglichkeit eine besondere Bedeutung zu. Der
Hundehalter muss für das Verhalten seines Hundes sensibilisiert
werden und ihn zum sozialverträglichen Hund erziehen. Dazu
zählt, dass sich der Hund bei der Begegnung mit Menschen
oder anderen Hunden friedlich verhält oder dass Ruhestörung
durch den Hund vermieden wird. Auch die Reinlichkeit auf Straßen
und in Parkanlagen wird in diesem Themenzusammenhang angesprochen.
Der Vorbereitungskurs soll den Teilnehmern auch grundlegende
Kenntnisse über Rechte und Pflichten von Hundehaltern vermitteln.
Hier werden u. a. die verschiedenen Hundeverordnungen der Bundesländer
und Gemeinden, Gesetze und Urteile, Fragen zum Mietrecht, aber
auch Haftungsfragen sowie Fragen zum Versicherungsschutz behandelt.
Die Erziehung des Hundes stellt einen Schwerpunkt
der theoretischen Schulung dar, da das Verhalten des Mensch/Hund-Gespanns
in der Öffentlichkeit maßgeblich von diesem Kriterium
abhängt. Innerhalb dieses Themenkomplexes werden den Teilnehmern
Informationen über das Wesen des Hundes, also sein Sozialverhalten,
rassetypische Eigenschaften und die unterschiedlichen Entwicklungsphasen
gegeben.
Die art- und tiergerechte Erziehung und Ausbildung
des Hundes ist auch von der Verständigung zwischen Mensch
und Hund bestimmt. Den Kursteilnehmern werden daher Kenntnisse über
die Sinnesleistungen und die Körpersprache des Hundes vermittelt.
Auf der Basis dieser Kenntnisse wird den Teilnehmern deutlich
gemacht, wie dem Hund Ausbildungsinhalte in einer bestimmten Form,
z. B. über Hör- und Sichtzeichen, zu vermitteln sind.
Ein weiteres Themengebiet der theoretischen Schulung
widmet sich der Konditionierung und der Ausbildung. Hier werden
den Teilnehmern tiergerechte Methoden aufgezeigt, die es ihnen
ermöglichen, ihrem Hund eine praxisorientierte und solide
Grundausbildung zu bieten. Diese Methoden werden dann im praktischen
Teil des Vorbereitungskurses umgesetzt.
Zuletzt wird der Bereich der Ersten Hilfe beim Hund
angesprochen, in dem Kenntnisse über Krankheitszeichen und
Sofortmaßnahmen zur Versorgung von Verletzungen vermittelt
werden.
2.7 Praktischer Teil · Gehorsam
und Sozialverträglichkeit
Im praktischen Teil des Vorbereitungskurses erfolgt
die Umsetzung des in der theoretischen Schulung vermittelten Wissens.
Unter Anleitung des Ausbilders werden Übungen zum Gehorsam
und zur Sozialverträglichkeit durchgeführt, die die
Teilnehmer auf die Prüfungsanforderungen zum VDH-Hundeführerschein
vorbereiten.
3.1 Veranstalter
Die Prüfungen zum VDH-Hundeführerschein werden im Auftrag
des VDH durchgeführt. Veranstalter der Prüfungen können
sein:
3.2 Prüfungs-Anmeldung
Die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung
zum VDH-Hundeführerschein trägt der Veranstalter. Der
Kursleiter ist in der Regel auch Prüfungsleiter, der spätestens
vier Wochen vor der Prüfung dem VDH die Prüfung mit
einem einheitlichen Formular anzuzeigen hat. Dieses Formular beinhaltet
folgende Angaben:
In welcher Form der Veranstalter die Prüfung bei seinem Hauptverein
anzumelden hat, liegt im Zuständigkeitsbereich der VDH-Mitgliedsvereine.
3.3 Durchführung der Prüfung
a) Öffentlichkeit der Prüfungen
Die Prüfungen sind öffentlich. Sönnen ganzjährig
an jedem Tag durchgeführt werden.
b) Plätze und Örtlichkeiten
Der Prüfungsleiter besorgt im Auftrag des Veranstalters -
evtl. in Absprache mit dem verantwortlichen Kursleiter - ein geeignetes
Gelände. Für die Übungen zur Überprüfung
des Gehorsams ist ein ausreichend großer Platz (z. B. Übungsplatz,
Sportplatz etc.) auszuwählen. Die Prüfung der Sozialverträglichkeit
erfolgt an einem Ort mit einem erhöhten Passanten- und Fahrzeugverkehr.
Unter Umständen hat der Prüfungsleiter im Vorfeld der
Prüfung das zuständige Ordnungsamt zu verständigen
und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen.
c) Anerkannter Prüfer
Die Prüfungen können nur von einem anerkannten Prüfer
(VDH-Liste „Prüfer“) abgenommen werden. Der Prüfer
darf nicht Ausbilder des zur Prüfung angemeldeten Vorbereitungskurses
sein.
d) Teilnehmerzahl
An einem Prüfungstag dürfen höchstens 15 Hunde
von einem Prüfer bewertet werden; die Mindestzahl für
eine Prüfung beträgt vier Hunde.
e) Unterlagen
In einem einheitlichen Prüfungsformular sind festzuhalten:
f) Identifizierung
Der Prüfungsleiter hat sicherzustellen, dass am Prüfungstag
für Hunde, die mit einem Transponder gekennzeichnet sind,
ein geeignetes Lesegerät zur Identifizierung zur Verfügung
steht. Die Prüfungsunterlagen enthalten Hinweise zur Umsetzung,
wie etwa über Ausleihmöglichkeiten für Lesegeräte.
3.4 Voraussetzungen für Prüfungsteilnehmer
a) Teilnehmer
Teilnehmen können:
Die Teilnehmer haben theoretisches Wissen über Hunde und
Hundehaltung sowie über Verhaltensweisen von Hunden in einem
schrifltichen Test (Sachkundeprüfung) nachzuweisen.
Es ist möglich, dass zwei Teilnehmer mit dem
gleichen Hund jeweils die vollständige Prüfung ablegen.
Ein Hundeführer darf an einer Prüfung zum VDH-Hundeführerschein
nicht mehr als zwei Hunde vorführen. Der Prüfungsleiter
darf keinen Hund vorführen und auch keine sonstigen Aufgaben übernehmen.
b) Zulassung der Hunde zur Prüfung
Rassehunde und Mischlinge aller Größen sind zur Prüfung
grundsätzlich zugelassen. Das Mindestalter der Hunde muss
zwölf Monate betragen. Kranke oder verletzte Hunönnen
durch den Prüfungsleiter oder den Prüfer von der Prüfung
ausgeschlossen werden. Die Hunde müssen während der
Prüfung mit handelsüblichen Leder-, Kunststoff- oder
Kettenhalsbändern mit Würgestopp vorgeführt werden.
Läufige Hündinnen dürfen an der Prüfung zum
VDH-Hundeführerschein teilnehmen; sie müssen dann in
der Startfolge an das Ende der Prüfung gesetzt werden.
Für die vorgeführten Hunde ist entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen eine gültige Tollwutimpfung nachzuweisen. Mit
der Anmeldung hat der Hundeführer schriftlich den Abschluss
einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung für seinen Hund
nachzuweisen und eine Haftungsausschlusserklärung für
den Veranstalter, den Prüfer und gegenüber dem VDH abzugeben.
Vor der Zulassung zur Prüfung im praktischen Teil zum VDH-Hundeführerschein
sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen.
Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist auch die Überprüfung
der Tätowier-/Mikrochip-Nr. Zeigen sich die Hunde im Verlauf
der Unbefangenheitsprobe oder auch während der gesamten Prüfung
angriffsbereit oder aggressiv gegen Menschen und Hunde, sind sie
von der weiteren Prüfung auszuschließen. Bei rücksichtslosem
Verhalten des Hundeführers (z. B. in der Öffentlichkeit)
kann die Prüfung zum VDH-Hundeführerschein ebenfalls
abgebrochen werden. Gleiches gilt, wenn der Hundehalter gegenüber
seinem Hund Gewalt anwendet oder tierschutzrelevante Erziehungshilfsmittel
benutzt. Die Bewertung evtl. bis dahin gezeigter Übungsabschnitte
entfällt.