Die Haftung des Hundezüchters und -halters
  • 04.12.2010, 10:00 – 13:00 Uhr
    Ort: Dortmund, Kongresszentrum Westfalenhallen

Themen:
1. Halterhaftung:

  • Begriff Tierhalter
  • Haftungsvoraussetzungen nach § 833 BGB
  • Haftung nach § 833, Abs. 2 BGB
  • Haftung des Tieraufsehers
  • Verjährung
  • Haftpflichtversicherung

2. Haftung des Verkäufers

  • Hauptpflichten aus dem Kaufvertrag
  • Möglichkeiten des Käufers bei Mängeln der Kaufsache
  • Verbrauchsgüterkauf
  • Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung im Kaufvertrag
  • Verjährung

Im Anschluss an das Seminar wird ein Mitarbeiter von der DEVK (Kooperationspartner des VDH) einen kurzen Vortrag zu folgenden Themen halten:

Vereine und ihre Haftung

  • Wer haftet, warum und in welchem Umfang?
  • Wie kann man sich hiergegen versichern?

Die Haftpflichtversicherung –
Welche Aufgaben hat die Haftpflichtversicherung?

  • Bis zu welcher Höhe leistet sie? – Gibt es Selbstbehalte und
    Einschränkungen?

Die Vereinshaftpflichtversicherung

  • Wen schützt sie, was leistet sie? – Gesetzliche und vertragliche Haftung
  • Was muss gesondert versichert werden? – Was kann generell nicht
    versichert werden? – Beispiele aus der Schadenpraxis

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

  • Wer kann versichert werden? – Drittschäden und Eigenschäden des
    Vereins
  • Ausschlüsse – Beispiele aus der Schadenpraxis
    Die Vereins-Rechtsschutzversicherung
  • Wer ist versichert? – Welche Rechtsbereiche sind versichert? – Was
    zahlt die Vereins-Rechtsschutzversicherung? – Beispiele aus der
    Schadenpraxis
  • Die Kooperation mit dem VDH

Teilnehmerkreis:
  • Interessierte
Referentin:

Dr. Andrea Herz
RA Uwe Sprenger


  • Teilnehmerzahl: max. 80 Personen
  • Veranstaltungsart: Vorträge, Fragen
  • Teilnahmegebühr: 30 €
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