- 04.12.2010, 10:00 – 13:00 Uhr
Ort: Dortmund, Kongresszentrum Westfalenhallen
Themen:
1. Halterhaftung:
- Begriff Tierhalter
- Haftungsvoraussetzungen nach § 833 BGB
- Haftung nach § 833, Abs. 2 BGB
- Haftung des Tieraufsehers
- Verjährung
- Haftpflichtversicherung
2. Haftung des Verkäufers
- Hauptpflichten aus dem Kaufvertrag
- Möglichkeiten des Käufers bei Mängeln der Kaufsache
- Verbrauchsgüterkauf
- Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung im Kaufvertrag
- Verjährung
Im Anschluss an das Seminar wird ein Mitarbeiter von der DEVK (Kooperationspartner des VDH) einen kurzen Vortrag zu folgenden Themen halten:
Vereine und ihre Haftung
- Wer haftet, warum und in welchem Umfang?
- Wie kann man sich hiergegen versichern?
Die Haftpflichtversicherung –
Welche Aufgaben hat die Haftpflichtversicherung?
- Bis zu welcher Höhe leistet sie? – Gibt es Selbstbehalte und
Einschränkungen?
Die Vereinshaftpflichtversicherung
- Wen schützt sie, was leistet sie? – Gesetzliche und vertragliche Haftung
- Was muss gesondert versichert werden? – Was kann generell nicht
versichert werden? – Beispiele aus der Schadenpraxis
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Wer kann versichert werden? – Drittschäden und Eigenschäden des
Vereins
- Ausschlüsse – Beispiele aus der Schadenpraxis
Die Vereins-Rechtsschutzversicherung
- Wer ist versichert? – Welche Rechtsbereiche sind versichert? – Was
zahlt die Vereins-Rechtsschutzversicherung? – Beispiele aus der
Schadenpraxis
- Die Kooperation mit dem VDH
Teilnehmerkreis:
Referentin:

RA Uwe Sprenger
- Teilnehmerzahl: max. 80 Personen
- Veranstaltungsart: Vorträge, Fragen
- Teilnahmegebühr: 30 €
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